Razzia in Brandenburg
: Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremem Verein

Die „Artgemeinschaft“ wurde 2023 bundesweit verboten. Nun gibt es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern zum Verein – auch in Brandenburg.
Von
dpa
Halle
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Die Durchsuchungen zum rechtsextremen Verein „Artgemeinschaft“ laufen in fünf Bundesländern, unter anderem auch in Brandenburg . (Symbolbild)

Jens Kalaene/dpa
  • Polizei durchsucht Objekte wegen Verdachts auf Fortführung der „Artgemeinschaft“.
  • Aktionen laufen seit dem Morgen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und NRW.
  • Verfahren richtet sich gegen 15 Beschuldigte, ihnen wird Unterstützung der Vereinigung vorgeworfen.
  • In NRW Einsätze u. a. in Lippstadt, Kreis Lippe und Kreis Höxter – in Brandenburg in Potsdam und Zossen.
  • Die „Artgemeinschaft“ wurde 2023 verboten, das Verbot bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im April.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen des Verdachts der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht die Polizei Objekte in fünf Bundesländern. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ zu unterstützen. Zuvor hatten der „Spiegel“ und die „Volksstimme“ berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin laufen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit dem Morgen. Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In NRW durchsuchte die Polizei Objekte in Lippstadt sowie an zwei weiteren Orten im Kreis Lippe und im Kreis Höxter, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Brandenburg betrafen die Durchsuchungen nach dpa-Informationen jeweils ein Objekt in Potsdam und in Zossen südlich von Berlin.

Die „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.