Rechter Terror in Brandenburg: Urteil zu Altdöbern und Senftenberg in Hamburg erwartet

Staatsschutzverfahren in Hamburg: Am Hanseatischen Oberlandesgerichts soll im Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ das Urteil fallen.
Marcus Brandt/Pool dpa/dpa- Urteil im Hamburger Staatsschutzverfahren gegen „Letzte Verteidigungswelle“ wird am 5. August 2026 um 12.30 Uhr verkündet.
- Angeklagt sind sieben mutmaßliche Mitglieder und ein mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe.
- Im Fokus: Brand des Kulturhauses „Kultberg“ in Altdöbern 2024 und vereitelter Anschlagsplan in Sedlitz 2025.
- Vorwürfe der Bundesanwaltschaft reichen von Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung bis versuchtem Mord.
- Verhandlung lief überwiegend nichtöffentlich wegen Jugendgerichtsgesetz – Plädoyers ohne Öffentlichkeit.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach fast fünf Monaten soll am Mittwoch, 5. August 2026, der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg enden. Das Gericht will das Urteil um 12.30 Uhr öffentlich verkünden.
Wie das Oberlandesgericht mitteilte, ist die Beweisaufnahme inzwischen abgeschlossen. Auch die Plädoyers wurden bereits gehalten – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil selbst wird dagegen öffentlich verkündet.
Für die Lausitz besitzt das Verfahren besondere Bedeutung. Im Mittelpunkt der Anklage stehen unter anderem der mutmaßliche Brandanschlag auf den „Kultberg“ in Altdöbern im Oktober 2024 sowie der vereitelte Anschlagsplan auf eine Asylbewerberunterkunft im Senftenberger Ortsteil Sedlitz Anfang 2025. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung sowie weitere schwere Straftaten bis hin zum versuchten Mord vor.
Altdöbern und Senftenberg im Mittelpunkt der Anklage
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen zwei Angeklagte den Brand im Altdöberner Kulturhaus gelegt haben. Das Gebäude wurde zerstört, mehrere Menschen befanden sich zum Tatzeitpunkt im Komplex und blieben nach den Ermittlungen nur durch Zufall unverletzt. Drei weitere Angeklagte sollen zudem einen Brandanschlag auf die Asylunterkunft in Sedlitz vorbereitet haben. Dazu hätten sie unerlaubt Pyrotechnik beschafft. Zu einer Ausführung sei es wegen der Festnahmen nicht mehr gekommen.
Darüber hinaus befasst sich das Verfahren mit einem versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln sowie weiteren mutmaßlichen Gewalttaten. Die Dimension des Falls offenbarte sich erst durch monatelange journalistische Recherchen, unter anderem von Reporterinnen und Reportern des Stern und von RTL. Eine Journalistin hatte sich verdeckt in die Gruppierung eingeschleust.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen zur Urteilsverkündung
Für den letzten Prozesstag gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen. Medienvertreter erhalten nur über einen gesonderten Zugang Zutritt zum Strafjustizgebäude. Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind erneut nur im Rahmen einer Pool-Lösung kurz vor Sitzungsbeginn erlaubt.
Das Verfahren war Anfang März 2026 gestartet und wurde nach der öffentlichen Verlesung der Anklage überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Hintergrund ist das Jugendgerichtsgesetz. Mehrere Angeklagte waren zur Tatzeit noch minderjährig oder Heranwachsende.
Mit dem Urteil dürfte eines der bundesweit bedeutendsten Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche rechtsextreme Jugendgruppe seinen vorläufigen Abschluss finden. Ob das Gericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft folgt und wie es die einzelnen Tatvorwürfe bewertet, wird sich am Mittwoch zeigen.

