Der vom Verfassungsschutz als Reichsbürger eingestufte und beobachtete Peter Fitzek ist vor dem Amtsgericht Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 57-Jährige, der sich selbst als König und Staatsoberhaupt des von ihm proklamierten Königreichs Deutschland (KDR) bezeichnet, wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fitzek soll laut Anklage am 1. März vergangenen Jahres im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Die Verteidigung Fitzeks hatte den Angaben zufolge einen Freispruch gefordert.
Grund für den Streit war offenbar ein Dokument, das sich Fitzek in der Führerscheinstelle abstempeln lassen wollte. Als das nicht ging, wollte er sich laut Bildzeitung Zugang zum Büro eines Sachbearbeiters verschaffen, was ihm die Mitarbeiterin unter Hinweis auf die Corona-Schutzmaßnahmen verwehrte. Daraufhin sei Fitzek aggressiv geworden.

Das verbirgt sich hinter dem Königreich Deutschland

Ironischerweise erkennt Fitzeks Königreich die Institutionen der Bundesrepublik offiziell nicht an, da sich das KDR selbst als Staat auf dem Gebiet des in ihren Augen noch immer existierenden Deutschen Reichs wähnt. Die Bundesrepublik sei hingegen nur ein „Besatzungskonstrukt“. So stellt das KDR unter anderem eigene „Reichsführerscheine“, „Reichsgewerbescheine“ und „Reichspässe“ aus, die allerdings in Deutschland keinerlei Rechtskraft haben.
Neben dem Hauptsitz in Wittenberg hat sich das KDR inzwischen auch Immobilien in Brandenburg und Sachsen gesichert, auf denen „Gemeinwohldörfer“ entstehen sollen, die sich ebenfalls für unabhängig halten.
Wie es in einem solchen Gemeinwohldorf zugeht, hat gerade ein Reporter dieser Zeitung herausgefunden. In einer exklusiven Undercover-Geschichte berichtet er, was im Schloss Bärwalde geschieht, seitdem sich das Fitzeks KDR dort breit macht.
Ähnliches hat Fitzek offenbar auch in Lychen in der Uckermark vor. Dort wurden er und ein Strohmann gesichtet, als sie ein Projekt namens Naturscheune besuchten. Versuche, darüber hinaus eine Genossenschaft mit 44 Hektar Land im Lychener Ortsteil Rutenberg zu erwerben, wurden zunächst gestoppt. „Auch in Brandenburg hat das KRD nach Grundstücken und Immobilien gesucht“, bestätigt der Brandenburger Verfassungsschutz.

Hat das Urteil gegen Peter Fitzek Auswirkungen auf sein Königreich Deutschland?

Hat die Verurteilung in Wittenberg nun Auswirkungen auf die Expansions-Pläne? Davon ist zunächst nicht auszugehen. Zum einen ist die Strafe noch nichts rechtskräftig. Fitzek kann dagegen Rechtsmittel einlegen.
Erfahrungsgemäß wird er dies auch tun. Es ist schließlich nicht seine erste Verurteilung. Unter anderem stand er schon wegen wegen illegaler Versicherungsgeschäfte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht. Mehrere Verfahren laufen noch, in denen Fitzek die Möglichkeiten der Gerichte, die er eigentlich gar nicht anerkennt, zu seinen Gunsten nutzt. Gleichzeitig fordert er von den Gerichten, seine Immunität als Staatsoberhaupt anerkennen. Was diese allerdings nicht tun.
Zudem ist Fitzek nicht alleine. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von der „mitgliederstärksten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierungen bundesweit“. Nach eigenen Angaben verfügt das KRD derzeit über mehr als 5000 Mitglieder. Rund 710 davon zählt die Gruppierung zu ihrem „Staatsvolk“.

Landrat begrüßt Urteil gegen Peter Fitzek

Der Landrat des anhaltinischen Landkreises Wittenberg, Christian Tylsch, begrüßt das aktuelle Urteil gegen Fitzek: „Wer meint, sich außerhalb unserer gesellschaftlichen Regeln und Gesetze zu stellen, muss eben doch feststellen, dass wir nicht in einem Fantasiestaat, sondern in einem Rechtsstaat zusammenleben“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Dass Mitarbeitende bedroht und sogar angegriffen werden, dürfe nicht sein. Fitzek habe schon vor Verkündung des Urteils Hausverbot in der Verwaltung bekommen, so Tylsch.