Rückruf-Aktion
: Diese beliebte Apfelschorle sollte man lieber entsorgen

Rückruf bei Apfelschorle wegen zu viel Druck auf der Flasche. Um welchen Hersteller es geht und was zu tun ist, wenn man die Flaschen zu Hause hat.
Von
dpa
Berlin
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Lebensmittelwarnung und Rückruf von Käse: Aufgrund von Verdacht auf Listerien ruft ein Hersteller mehrere Käsesorten zurück. Der Verzehr kann ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Welche Käse–Produkte betroffen sind.

Lebensmittelwarnung und Rückruf von Apfelschorle: Laut Hersteller hat sich in bestimmten Flaschen zu viel Druck aufgebaut. Die Flaschen können beim Öffnen mehr oder weniger explodieren. Welcher Hersteller betroffen und was zu tun ist. (Symbolfoto)

Piman Khrutmuang/stock.adobe.com/Schubert

Der Getränkehersteller Refresco ruft in Deutschland bestimmte Apfelschorlen bundesweit aus dem Handel zurück, weil die Flaschen den Angaben zufolge zu viel Druck haben und bersten könnten.

Welche Chargen betroffen sind und woran man die betroffenen Flaschen erkennen könnte.

Rückruf bei Apfelschorle: zu viel Hefe in den Flaschen

Der Getränkehersteller kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass es bei einigen wenigen Apfelschorle-Flaschen eine Verunreinigung mit Hefen gegeben hat. Dies wiederum könnte zu Druckaufbau in den 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastikflaschen geführt haben, teilte die Refresco Deutschland GmbH in Mönchengladbach mit. Dadurch drohe unter ungünstigen Bedingungen Verletzungsgefahr. Die Apfelschorle wurde in ganz Deutschland verkauft.

Diese Marke ist vom Rückruf betroffen

Die betroffene Apfelschorle wird bei Edeka und Marktkauf unter dem Label „Gut + Günstig“ verkauft und bei Netto unter dem Label „StarDrink“. Es geht um verschiedene Chargen, deren Mindesthaltbarkeit Ende November oder im Dezember abläuft.

Folgende Chargen sind betroffen:

  • „GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ 0,5 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
  • „GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ 1,5 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
  • „StarDrink Apfelschorle” 0,5 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
  • „StarDrink Apfelschorle” 1,5 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24

Was tun, wenn man die Apfelschorle gekauft hat?

„Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden“, schreibt die Firma. „Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten rein vorsorglich nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.“ Wer solche Flaschen bereits gekauft hat, bekommt den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei der Einkaufsstätte das Geld zurück.