Schule in Brandenburg: Beim Hitlergruß droht gleich der Schulverweis

Nach rechtsextremistischen Vorfällen will die Brandenburger Landesregierung den Weg dafür ebnen, dass Schulen schneller handeln können. Dazu wird das Schulgesetz für Brandenburg geändert. (Symbolbild)
Felix Kästle/dpaBildungsminister Steffen Freiberg will das aktuelle Schulgesetz gleich an mehreren Stellen reformieren. Die entsprechende Novelle, die am Dienstag vom Kabinett gebilligt wurde, sieht strengere Regeln bei rechtsextremistischen Vorkommnissen an Schulen vor. Außerdem geht es um den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Distanzunterricht auch ohne Pandemie und neue Stellen für Assistenzkräfte an Schulen.
Freiberg betonte auf einer Pressekonferenz in Potsdam, dass den Schulen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden sollen, das Verbot von verfassungsrechtlichen Handlungen auf dem Schulgelände durchzusetzen. Die Schulleitung muss in solchen Fällen demnach nicht länger erst alle pädagogischen Maßnahmen, wie Gespräche mit den Schülern und den Eltern absolvieren, sowie auf Wiederholungsfälle warten. Es können künftig auch gleich Ordnungsmaßnahmen wie Schulverweise ausgesprochen werden. Zudem sind Regeln vorgesehen, wann Strafanzeige erstattet werden muss.
Alle rechtsextremen Vorkommnisse müssen gemeldet werden
Die Schulleitungen sind außerdem verpflichtet, jedes extremistische Vorkommnis der Schulaufsicht zu melden. „Wir wollen alle Vorkommnisse wissen“, so Freiberg. Das sei notwendig, um Unterstützungskräfte an die Schulen zu schicken oder eine Zusammenarbeit mit dem Programm Tolerantes Brandenburg zu organisieren. Der Bildungsminister betonte, dass die Schulen jetzt eine breiteres Instrumentarium zur Verfügung haben, sie können am besten einschätzen, ob es sich um eine pubertäre Provokation, Mitläufertum oder verfestigte antidemokratische Anschauungen handelt.
Im Frühjahr war das Bildungsministerium in die Kritik geraten, weil es zwei Lehrer in einer Schule in Burg im Spreewald nicht sofort die nötige Rückendeckung gab, als diese in einem offenen Brief über rechtsextreme Auswüchse an ihrer Schule berichtet hatten. Dabei ging es unter anderem darum, dass Schüler mit dem verbotenen Hitlergruß posierten.
Lehrer sollen durch Assistenten entlastet werden
Im Zuge der Gesetzesänderung soll auch die Einrichtung von Assistenzkräften an Schulen geregelt werden. Sie sollen vom Land finanziert werden und Lehrkräfte bei Verwaltungsverfahren, Gesundheitsschutz oder der Organisation von Veranstaltungen entlasten. Aufgaben von Schreibkräften und Hausmeistern sind davon ausgenommen, die müssen weiter von den Trägern finanziert werden.
Auf Nachfrage räumte der Minister ein, dass er noch keine Zahlen nennen kann, wie viele solcher Kräfte eingestellt werden können. Da es keine neuen Haushaltsverhandlungen bis Ende 2024 gibt, sollen die Mittel für unbesetzte Lehrerstellen dafür verwendet werden. Das würde jedoch nur befristete Einstellungen bedeuten. Ein Modellversuch soll 2024 für die Schulassistenzen starten. Freiberg konnte jedoch nicht die Frage beantworten, wann es so weit sein wird.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass künftig elektronische Zeugnisse eingeführt werden. Das bedeutet nicht, dass die Kinder am Schuljahresende kein Papier mit den Noten erhalten. Es gehe vielmehr darum, dass Schulen künftig auf Anfrage Zeugnisse und Bescheinigungen ehemaligen Schülern zusenden können.
Gewerkschaft kritisiert: Digitalunterricht nur für Vorzeigeschulen
Das neue Schulgesetz soll auch den Digitalunterricht neu regeln. Bisher war er nur in Ausnahmesituationen wie der Pandemie oder bei Havarien erlaubt. Freiberg unterstrich, dass der Präsenzunterricht auch künftig die Regel bleibt. Allerdings könne der Distanzunterricht in die Konzepte der Schulen eingebaut werden. Als Beispiel nannte er den Rechtskundeunterricht, den es landesweit nur an vier Schulen gibt. Daran könnten sich künftig auch Schüler aus anderen Schulen per Videokonferenz beteiligen. Erforderlich sei, dass die Angebote der „Reife der Schülerinnen und Schüler entspricht und sie über die erforderliche technische Ausstattung verfügen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bildungsministeriums.

Der Distanzunterricht kam bislang nur in Ausnahmefällen in Brandenburg zum Einsatz, das soll sich nun ändern. (Symbolbild)
Stefan Puchner/dpaGünther Fuchs, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte, dass die Schulen jetzt mit der Aufgabe allein gelassen werden, entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Dafür hätten sie weder das Personal noch die Mittel. Er forderte generelle Einsatzmöglichkeiten für digitalen Unterricht landesweit. Vor allem aber müssten dazu die technischen Voraussetzungen flächendeckend geschaffen werden. Es reiche nicht, wenn es ein zusätzliches Instrument für die ohnehin gut ausgestatteten Vorzeigeschulen wird, die Schulen, denen Lehrer für die grundsätzlichen Fächer fehlen, davon aber nicht profitieren können.
Klare Verbote für das Verhalten auf dem Schulgelände
Im Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es einen Paragrafen zum Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen. Darin heißt es unter anderem:
● Es ist verboten, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen. Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.
● Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, den Nationalsozialismus oder andere zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren zu verherrlichen oder zu rechtfertigen,
● Antisemitische oder rassistische Handlungen, sind unverzüglich dem zuständigen Schulamt zu melden. Dies gilt auch für Verstöße gegen die Verbote gemäß Absatz 1 Satz 1. Darüber hinaus hat die Schule das zuständige staatliche Schulamt über die eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten.


