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: Kindeswohlgefährdung in Brandenburg – kann jeder einen Verdachtsfall melden?

Kindeswohlgefährdung ist in Brandenburg immer wieder Thema: Doch wer kann überhaupt Verdachtsfälle melden und warum unterscheiden sich die Fallzahlen in den einzelnen Landkreisen so drastisch?
Von
Axel Pansegrau
Potsdam
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Dem Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu Folge liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn eine Person unter 18 Jahren in ihrem Wohlergehen gefährdet is. (Symbolfoto)

Jan Woitas/dpa