Neue Corona Regeln Berlin Silvester
: Feuerwerk, private Treffen, Kontaktbeschränkungen – das gilt ab dem 28. Dezember

Silvester und damit der Jahreswechsel rücken mit großen Schritten näher. Seit dem 28. Dezember gibt es in Berlin eine geänderte Corona-Verordnung. Welche Corona-Regeln gelten nun in Berlin für Feuerwerk, private Feiern und Veranstaltungen?
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Ein Feuerwerk über dem Brandenburger Tor in Berlin? Was erlaubt die neue Corona-Verordnung zu Silvester in der Hauptstadt und was nicht?

Pixabay

Die Weihnachtsfeiertage sind vorüber, die Silvesterparty rückt in den Fokus. Doch, welche Corona-Regeln gelten zum Jahreswechsel in Berlin? Der Senat hat eine neue Änderung seiner Corona-Verordnung beschlossen. Diese neuen Regeln gelten seit dem 28. Dezember und über Silvester:

Kontaktbeschränkungen in Berlin

Die Personenobergrenze für private Veranstaltungen und Zusammenkünfte wird auf 10 Personen, die alle geimpft oder genesen sein müssen, herabgesetzt. Das gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Sofern nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin, dass sich nur Personen aus einem Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Was gilt für Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen?

Sofern ein entsprechendes Hygienerahmenkonzept der für Kultur, der für Wirtschaft oder der für Sport zuständigen Verwaltung vorliegt, sind Veranstaltungen im Freien nur noch mit bis zu 3000 Personen sowie in geschlossenen Räumen mit bis zu 2000 Personen zulässig. Das Hygienerahmenkonzept muss mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsehen, für die Veranstaltungen ist grundsätzlich 2 G plus (inkl. FFP2-Maske und negativem Testnachweis) verpflichtend.

Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden ohne genehmigtes Hygienekonzept bleiben verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden bleiben ebenfalls verboten. Für Veranstaltungen mit weniger Besuchern gilt weiterhin die 2G-Regelung.

Kein Tanz ins neue Jahr in Berlin

Das Abhalten von „Tanzlustbarkeiten“ wird sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen in Berlin untersagt.

Wie lange gilt die neue Corona-Verordnung in Berlin?

Die Laufzeit der aktuellen Verordnung wurde vom Berliner Senat bis zum 22. Januar 2022 verlängert.

Feuerwerk in Berlin – Was sind die Regeln?

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist auch in diesem Jahr deutschlandweit generell verboten. Es wird für den Jahreswechsel 2021/2022 an bestimmten Orten in Berlin ein Verbot der Ansammlung von Menschen und des Abbrennens von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aufgestellt. Ausnahmen von dem Verbot sind nur für bestimmte behördlich angezeigte bzw. genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen. Diese vom Senat definierten Orte sind:

Ebenso verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in ausgewiesenen Pyrotechnikverbotszonen auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez/Pallasstraße sowie im Bereich der JVA Moabit.

Oberverwaltungsgericht: Böllerverkaufsverbot bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom selben Tag ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.

Die Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgenabwägung deshalb.