Silvester in Brandenburg: Schallerzeuger statt Feuerwerk – Ministerium warnt

Der „Honey Badger“ ist ein reiner Schallerzeuger und gehört damit zur Kategorie P1 – als Feuerwerk sind die Böller nicht geeignet, der Zoll - wie hier in Frankfurt (Oder) – beschlagnahmt sie.
Lisa Mahlke- Schallerzeuger sehen aus wie Feuerwerk, sind aber keine.
- Brandenburgs Gesundheitsministerium warnt vor Schallerzeugern zu Silvester.
- Schallerzeuger erzeugen extremen Lärm bis über 140 Dezibel, sind für spezielle Zwecke gedacht.
- Verkauf und Nutzung nur ab 18 Jahren erlaubt; ganzjährig erhältlich.
- Sichere Lagerung und Umgang wichtig, um Verletzungen zu vermeiden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Sie sind neben sogenannten Polenböllern in den letzten Jahren zu Silvester zu einer zunehmenden Gefahr für selbsternannte Feuerwerker in Brandenburg geworden: Schallerzeuger oder „Sound Emitter“ der Kategorie P1.
Wie der Name bereits vermuten lässt, sorgen Schallerzeuger für einen akustischen Signaleffekt. Sie sind laut und erzeugen einen Knall, doch – anders als herkömmliche Feuerwerkskörper wie Raketen oder Fontänen – ohne visuelle Effekte. In der Regel sind P1 Schallerzeuger mit einer Hülle aus geleimtem Papier, aus Pappe oder Kunststoff versehen. Sie sind zumeist mit Schwarzpulver gefüllt. Die Zündung erfolgt, je nach Artikel, über eine Zündschnur oder einen Reibkopf.
Silvester – Design und Verpackung führen in die Irre
„Das Design dieser Schallerzeuger und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt“, warnt Brandenburgs neue Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW). Doch das sind sie eben nicht.
Es handelt sich um Pyrotechnik, deren Verwendung zweckgebunden ist. So nutzen beispielsweise Brauchtumsvereine Schallerzeuger, um damit Schlachten nachzuspielen, Bauern vertreiben damit Vögel von ihren Äckern, und es soll auch Jäger geben, die sie bei der Treibjagd nutzen. Außerdem werden die Geräte als akustische Notsignale verwendet.
Silvester in Brandenburg – extreme Schallentwicklung
„Das Abbrennen dieser Schallerzeuger sowie anderer Produkte der Kategorie P1 ist wegen der extremen Schallentwicklung (bis über 140 Dezibel) und der hohen Explosivstoffmenge nur für den vorbestimmten Zweck und unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Gehörschutz und erweiterter Sicherheitsabstand, erlaubt“, heißt es in der Pressemitteilung des Brandenburger Gesundheitsministeriums. Ein zweckentfremdeter beziehungsweise missbräuchlicher Gebrauch als Feuerwerk kann genauso bestraft werden wie das Abbrennen von illegalem Feuerwerk.
Gefährlich und doch 365 Tage im Jahr erhältlich
P1-Schallerzeuger dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden – allerdings das ganze Jahr über, und nicht – wie Feuerwerksartikel – nur an wenigen Tagen rund um den Jahreswechsel. Entsprechend groß ist das Online-Angebot. Seriöse Anbieter verkaufen ausschließlich Schallerzeuger mit CE-Kennzeichnung, die für den deutschen Markt zugelassen sind.
Sicherheitshinweise
- Die Lagerung von P1-Schallerzeugern neben Kamin, Ofen oder Heizung sollte in jedem Fall vermieden werden.
- Befindet man sich während der Explosion in unmittelbarer Nähe, so kann dies schwere Verletzungen nach sich ziehen – also immer ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Ertönt nach Zündung der erwartete Knall nicht, darf auf keinen Fall umgehend nachkontrolliert bzw. nachgezündet werden.
- P1-Artikel nie unverpackt transportieren.

