Silvester und Corona
: Berliner Senat stellt klar – Kein Verkauf von Wunderkerzen und Knallerbsen für Silvester

In Berlin ist nicht nur der Verkauf von größerem Feuerwerk verboten: Auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk dürfen nicht verkauft werden.
Von
dpa
Berlin
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Zu Silvester ist in ganz Deutschland der Verkauf von Pyrotechnik untersagt.

Sebastian Kahnert/dpa

In Berlin ist wegen der Corona-Pandemie nicht nur der Verkauf von Silvesterböllern und -raketen untersagt, sondern auch von vergleichsweise harmlosen Artikeln wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Das wurde am Mittwoch von mehreren Senatsverwaltungen klargestellt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass dieses Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 in den 56 ausgewiesenen Böllerverbotszonen ebenso wie klassisches Feuerwerk nicht verwendet werden darf.

In vielen Geschäften wurden Wunderkerzen und Tischfeuerwerk verkauft

Bislang wurde allgemein davon ausgegangen, dass der Verkauf von Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk erlaubt ist. In etlichen Geschäften geschah das wohl auch, wie Medien berichteten. In der Infektionsschutzverordnung des Landes heißt es dazu etwas unbestimmt: „Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind untersagt.“

Nach Angaben des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk steht Berlin mit dieser scharfen Regelung in Deutschland alleine da. Ein Sprecher nannte das Vorgehen des Senats „skurril“ und „absurd“.

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