Sterbehilfe
: Palliativmediziner in Brandenburg: „Jemand rührt dann den Giftcocktail“

Der Brandenburger Palliativmediziner Helmut Reichardt warnt davor, eine rote Linie zu überschreiten.
Von
Mathias Hausding
Kloster Lehnin
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  • Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die derzeit verbotene geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt sein sollte.

    Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die derzeit verbotene geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt sein sollte.

    Etienne Ansotte/dpa
  • Helmut Reichardt

    Helmut Reichardt

    privat
  • Heftige Debatte um Gesetzentwurf zu Sterbehilfe (dapd)

    Heftige Debatte um Gesetzentwurf zu Sterbehilfe (dapd)

    Jens-Ulrich Koch
  • urn:newsml:dpa.com:20090101:131003-99-03291 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Pfleger hält die Hand einer Frau am 12.07.2011 in einem Zimmer eines Pflegehauses in Berlin (Archivfoto). Foto: Rainer Jensen (zu dpa "„Kein Monster sein“: Sterbehilfe nach der Geschlechtsumwandlung" vom 03.10.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

    urn:newsml:dpa.com:20090101:131003-99-03291 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Pfleger hält die Hand einer Frau am 12.07.2011 in einem Zimmer eines Pflegehauses in Berlin (Archivfoto). Foto: Rainer Jensen (zu dpa "„Kein Monster sein“: Sterbehilfe nach der Geschlechtsumwandlung" vom 03.10.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

    Rainer Jensen
  • Pflege4 Krankenschwester am Bett eines schwerstkranken Patienten auf einer Palliativstation in einem deutschen Krankenhaus am 22.01.2014. Die Stimmung in der Pflegebranche hat sich im vergangenen Jahr weiter verschlechtert. Am Mittwoch (16.01.2019) wurde in Berlin der Care-Klima-Index 2018 vorgestellt, demzufolge sich das Klima im Vergleich zu 2017 messbar abgekuehlt hat. Die Befragten vergaben fast ueberall mehr Minuspunkte als im Vorjahr. (Siehe epd-Bericht vom 16.01.2019) *** Local Caption *** 00305733

    Pflege4 Krankenschwester am Bett eines schwerstkranken Patienten auf einer Palliativstation in einem deutschen Krankenhaus am 22.01.2014. Die Stimmung in der Pflegebranche hat sich im vergangenen Jahr weiter verschlechtert. Am Mittwoch (16.01.2019) wurde in Berlin der Care-Klima-Index 2018 vorgestellt, demzufolge sich das Klima im Vergleich zu 2017 messbar abgekuehlt hat. Die Befragten vergaben fast ueberall mehr Minuspunkte als im Vorjahr. (Siehe epd-Bericht vom 16.01.2019) *** Local Caption *** 00305733

    Werner Krueper
  • Sterbewunsch als Fall für Karlsruhe: Die Richter entscheiden darüber, ob die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid weiterhin strafbar sein sollte.

    Sterbewunsch als Fall für Karlsruhe: Die Richter entscheiden darüber, ob die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid weiterhin strafbar sein sollte.

    Werner Krueper
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Herr Leichardt, mit welchen Gedanken blicken Sie dieser Tage nach Karlsruhe?

Wenn das Verbot fallen sollte, wäre damit für mich eine rote Linie überschritten. Sagt Karlsruhe ja zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe, zum assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen, dann geht damit eine Tür auf und es weht ein Denkstrom herein, den wir möglicherweise nicht mehr beherrschen können.

Was ist das Problem?

Das Wort ‚töten’ taucht mir in der Diskussion um das ‚humane Sterben’ zu wenig auf. Jemand macht das dann ja — erst einmal, dann fünfmal, dann vielleicht 15 Mal pro Woche. Ich werde von Patienten regelmäßig auf ‚die Spritze’ und verschiedene Modelle in anderen Ländern angesprochen. In diesen Gesprächen höre ich sehr genau hin, und ich komme manchmal auf das Thema Euthanasie im Dritten Reich. Die Hemmschwelle, es nur einmal zu tun, kann gar nicht noch genug sein. Sonst sind wir schnell auf einer rutschigen Straße.

Jene Schwerkranken, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben fordern, werden einen Zusammenhang mit Euthanasie vermutlich empört zurückweisen.

Zu Recht. So möchte ich auch nicht verstanden werden. Dennoch: Bei geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung sind im Hintergrund Menschen, die das ganz real machen — die Spritze aufziehen, den Giftcocktail rühren. Auf der anderen Seite kann ich als Palliativmediziner meinen Patienten zusichern, dass ich ihre Schmerzen lindere, wenn sie stärker werden sollten, dass ich sie einschlafen lasse, wenn sie es nicht mehr aushalten. Und wenn sie dann wieder wach werden, frage ich, ob es jetzt geht, und wenn nicht, werde ich ihnen die Mittel so geben, dass sie weiterschlafen. Ich verspreche ihnen, dass das Leiden erträglich bleibt.

Denken Sie dabei vor allem an Krebspatienten? Was ist mit Menschen, die etwa an schwerer multipler Sklerose leiden und den Erstickungstod fürchten?

Auch für Patienten mit neurologischen Erkrankungen können wir Palliativmediziner bei Atemnot vieles tun, um die Beschwerden zu lindern. Da gibt es eine ganze Palette von Möglich–keiten.

Unsere Nachbarn etwa in den Niederlanden haben die Möglichkeit des assistierten Suizids. Die Welt geht deshalb nicht unter. Warum nicht den Menschen selbst überlassen, wie sie sterben wollen?

Ja, wer wie ich Bedenken hat, wird schnell in die Ecke gedrängt, als der, der den angeblich freien Willen nicht achtet. Da sehe ich mich natürlich nicht gerne. In den angeblich freien Willen spielt so viel mit rein, anderen nicht zur Last fallen zu wollen zum Beispiel. Ich beobachte auch, was in Kanada passiert. Da höre ich, dass Schwerkranke teilweise schon in der Notaufnahme quasi vorsortiert werden: Wollen Sie den Weg der Therapie oder den des ‚humanen Sterbens’ gehen? Sehr gefährlich!

Und mit Blick zum Beispiel auf Kanada halten Sie für wichtig, wie sich Karlsruhe am Mittwoch positioniert?

Ja, ich bin sehr gespannt auf die Entscheidung. Gäbe es in der Nähe unserer Palliativstation eine Einrichtung, die das ‚humane Sterben’ anbietet, würde sie einen enormen Sog ausüben. Aus meiner Erfahrung als Palliativmediziner weiß ich, dass viele Menschen, die dann diesen Weg gehen würden, wichtige Erfahrungen nicht machen. Auf der Endstrecke können noch sehr wertvolle Dinge passieren.