Totschlag in Berlin und Brandenburg
: Mann soll nach tödlicher Autofahrt in Psychiatrie

Ein Autofahrer fährt auf dem Mauerweg zwischen Berlin und Brandenburg auf vier Menschen zu, ein Radfahrer stirbt. Obwohl das Urteil auf Totschlag lautet, geht der Mann vorerst nicht ins Gefängnis.
Von
dpa
Potsdam
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Wegen einer tödlichen Autofahrt auf dem Mauerweg zwischen Berlin und Brandenburg steht der Angeklagte vor Gericht. Das Urteil überrascht: Er muss vorerst nicht ins Gefängnis.

Jens Kalaene/dpa
  • Potsdam: Gericht ordnet Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus an.
  • Angeklagter fuhr auf dem Mauerweg gezielt auf vier Menschen zu – ein Radfahrer starb.
  • Urteil: vollendeter Totschlag und mehrfach versuchter Totschlag, Schuldunfähigkeit festgestellt.
  • Gutachter diagnostizierte paranoide Schizophrenie mit akutem Schub – beide Seiten beantragten Klinik.
  • Urteil ist nicht rechtskräftig – binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach der tödlichen Autofahrt eines Mannes aus Berlin an der Grenze zu Brandenburg vor fast einem Jahr hat das Landgericht Potsdam eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet.

Es liege ein vollendeter Totschlag sowie mehrfach versuchter Totschlag vor, hieß es laut einer Sprecherin in der Urteilsbegründung. Die Taten habe der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung begangen.

Er war laut Anklage am 7. September 2025 in Berlin und am Mauerweg in Teltow nacheinander gezielt mit einem Auto auf vier Menschen zugefahren. Ein 49 Jahre alter Radfahrer starb.

Ein Sachverständiger hatte vor der Urteilsverkündung sein Gutachten vorgestellt. Er sprach von einer paranoiden Schizophrenie des Mannes und dass er im Rahmen der Taten einen akuten Schub gehabt habe, so die Gerichtssprecherin.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten die Unterbringung des Mannes in einer Klinik beantragt. Zuvor war der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft bereits im Maßregelvollzug gewesen.

Der Radfahrer wurde mit voller Wucht erfasst und stirbt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zum Prozessbeginn Mord vorgeworfen. Er sei „hintereinander gezielt auf vier Personen zugefahren“, es bestehe das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Taten geschahen demnach nach einem Streit im Auto seines Cousins, bei dem der Angeklagte ihm die Fingerkuppe eines Ringfingers abbiss.

Als der Cousin daraufhin aus dem Auto flüchtete, wechselte der Mann auf die Fahrerseite und raste durch die Gegend entlang der südlichen Landesgrenze von Berlin und Brandenburg.

Mit dem Auto erfasste er einen Mann, der auf den Grünstreifen geschleudert wurde und sich mehrere Knochen brach. Eine Frau wurde mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt; ein weiterer Mann konnte durch einen Sprung zur Seite dem herannahenden Auto ausweichen. Schließlich sei der Radfahrer mit voller Wucht und unvorbereitet erfasst worden und tödlich verletzt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann den Angaben zufolge Revision eingelegt werden.