Überfall in Berlin-Spandau: Mann nimmt Geiseln und überfällt zwei Tage danach Späti

Ein Fall für den Staatsanwalt: Einem 40-Jährigen werden ein Überfall und eine Geiselnahme in Berlin-Spandau vorgeworfen. Doch ist der Mann strafrechtlich gesehen überhaupt schuldfähig?
Fabian Sommer/dpa- 40-jähriger Mann in Berlin-Spandau wegen Überfall und Geiselnahme angeklagt.
- Überfall auf Späti in Haselhorst, Täter bedrohte Verkäufer mit Cuttermesser, flüchtete.
- Zwei Tage zuvor Geiselnahme in Reinickendorf, Geiseln zur Brandstiftung gezwungen.
- Staatsanwaltschaft beantragt Zusammenführung der Verfahren.
- Gericht prüft verminderte Schuldfähigkeit, Täter in psychiatrischem Krankenhaus.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 40-Jähriger, der einen Späti in Haselhorst, einem Ortsteil von Berlin-Spandau, überfallen hat, muss sich voraussichtlich bald vor Gericht verantworten. Schon zwei Tage zuvor soll er im benachbarten Stadtbezirk Reinickendorf ein noch weitaus schwereres Verbrechen begangen haben. Er habe drei Menschen als Geisel genommen und sie gezwungen, die eigene Wohnung anzuzünden. Jetzt liegt für beide vorgeworfenen Verbrechen die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vor.
Laut Michael Thomas Petzold, Vize-Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, kam es zu dem Überfall auf die Spätverkaufsstelle in Spandau am 25. März 2024. Der 40-Jährige hatte den Späti am Simonring gegen 3.15 Uhr betreten und den 24-jährigen Verkäufer beiseite gedrängt, um an die Kasse zu kommen. Als dieser das unterbinden wollte, soll der Täter ein hinter dem Verkaufstresen deponiertes und offenbar zur Selbstverteidigung der Angestellten dienendes Cuttermesser gegriffen und damit den Verkäufer bedroht haben. Der konnte fliehen und die Polizei alarmieren.
Zwei Tage zuvor Geiseln gezwungen, Wohnung anzuzünden
Bis diese eintraf, war es dem Räuber nicht gelungen, die Kasse zu öffnen. Er flüchtete in einen Keller und bedrohte dort mit dem Messer die Polizisten. Den Spezialkräften gelang die Festnahme erst, als ein Diensthund eingesetzt wurde, der den 40-Jährigen durch einen Biss verletzte.
Zwei Tage zuvor soll derselbe Mann in einer Wohnung drei Männer als Geiseln genommen und mit einer Schusswaffe mehr als vier Stunden festgehalten haben. Nachdem er den Ausgang blockiert und Möbel mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen hatte, zwang er eine Geisel unter Waffengewalt, diese anzuzünden. Der Geiselnehmer und die in seiner Gewalt befindlichen Männer konnten von der Feuerwehr nur noch über den Balkon gerettet werden. Drei weitere Mieter des Hauses mussten mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung im Krankenhaus behandelt werden.
Gegen den 40-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft nun zwei Anklagen erhoben. Im Fall Haselhorst geht es um einen versuchten schweren Raubüberfall und tätliche Angriffe auf Polizeibeamte. Die am Mittwoch (25. September) beim Landgericht Berlin eingereichte Anklage im Reinickendorfer Fall betrifft die Geiselnahme und die schwere Brandstiftung.
Laut Pressesprecher Petzold hat die Staatsanwaltschaft beantragt, beide Verfahren in einem Prozess zusammenzuführen. Im Prozess dürfte es darum gehen, ob der Mann die ihm vorgeworfenen Straftaten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. In diesem Fall würde es nicht um das Verhängen einer Gefängnisstrafe, sondern die dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug gehen. Derzeit befindet sich der 40-Jährige bereits in einem solchen psychiatrischen Krankenhaus.
