Uniter: Polizisten in Brandenburg unter Verdacht

Gegen zwei brandenburgische Polizisten sind Disziplinarverfahren eingeleitet worden. (Symbolbild)
dpa/Patrick PleulWie das Polizeipräsidium in Potsdam am Dienstag mitteilte, handelt es sich um zwei Bedienstete der Behörde, die seit Ende vergangenen Jahres als ehemalige Mitglieder des unter Extremismusverdacht stehenden Vereins Uniter bekannt sind. Sie waren nach internen Gesprächen im Sommer 2019 aus dem Verein ausgetreten, hieß es. Uniter war in diesem Jahr vom Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt worden.
Rechtsextremismus–Verdacht
Kritiker werfen dem Verein Verbindungen ins rechtsextreme Milieu vor. Der Verein wurde nach eigenen Angaben im Jahr 2010 aus zwei Netzwerken für Kommandoeinheiten der Bundeswehr und Polizei sowie einer Gruppe aus dem europäischen Nato–Kommando Shape gegründet. Ein Dozent der Brandenburger Polizei–Hochschule hatte den Verein nach Diskussionen über seine Mitgliedschaft Ende 2019 ebenfalls verlassen. Die beiden Polizeibeamten, die im Sommer ihre Mitgliedschaft kündigten, sind dem Präsidium zufolge nicht bei den Spezialeinheiten oder der Bereitschaftspolizei beschäftigt.
In den vergangenen Wochen habe man bei beiden Bediensteten deren Abfrageverhalten in polizeilichen Auskunftssystemen überprüft, teilte das Präsidium weiter mit. Dabei seien Abfragen festgestellt worden, die keinen Bezug zu den jeweiligen dienstlichen Aufgabenbereichen haben.
Einsatz–Recherche
Demnach soll einer der Beamten Daten von einem ehemaligen Uniter–Mitglied sowie auch Daten bezogen auf die eigene Person und das eigene familiäre Umfeld abgefragt haben. Der zweite Beamte habe im Einsatzdokumentationssystem recherchiert. Belastbare Anhaltspunkte für die Weitergabe der Abfrageergebnisse an unberechtigte Dritte hätten sich bisher nicht ergeben. Dies werde jedoch noch weiter untersucht. Auch die Prüfung des Abfrageverhaltens selbst sei noch nicht abgeschlossen.
Beiden Bediensteten seien sämtliche Zugangsberechtigungen für polizeiliche Auskunftssysteme entzogen worden, hieß es weiter. Über mögliche Disziplinarmaßnahmen könne erst nach Abschluss der disziplinaren Ermittlungen entschieden werden. Gleichzeitig prüft das Landeskriminalamt eine mögliche strafrechtliche Relevanz.
