Webseminar zu Vorsorge: Plötzlich krank, hilflos nach Unfall – so hilft eine Vollmacht

Vorbereitet auf den Ernstfall: Ein schwerer Unfall oder eine schwere Erkrankung können einen Menschen handlungsunfähig machen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt, für solche Fälle eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erwägen.
Patrick Pleul/dpa- Webseminar zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 11. Juni.
- Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt rechtliche Vertretung bei Unfall, Krankheit und Alter.
- Wichtige Infos zur Erstellung und Aufbewahrung der Dokumente.
- Rechtssichere Formulierung von Wünschen und Beglaubigung durch Notar/Rechtsanwalt.
- Anmeldung über Märkisches Medienhaus möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind noch kein Thema für Sie? Vielleicht doch. Denn eine Erkrankung oder ein Unfall können schnell das gesamte Leben umkrempeln. Oft fallen mit zunehmendem Alter Entscheidungen schwer, wird Unterstützung unentbehrlich.
Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Brandenburger jeden Alters sinnvoll sind und was dabei zu beachten ist, soll in einem Webseminar des Märkischen Medienhauses und der Verbraucherzentrale Brandenburg herausgearbeitet werden. Wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln, braucht es eine rechtliche Vertretung. Denn weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch übernehmen.
Wie sich Wünsche rechtssicher formulieren lassen
Im Webseminar erklärt Verbraucherberaterin Sabine Weiß, wofür es die Vollmacht braucht, wann zusätzlich eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist, worauf bei der Erstellung der Dokumente geachtet werden sollte und wann eine Beglaubigung durch einen Notar oder Rechtsanwalt sinnvoll ist.
In der Patientenverfügung legt jeder fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer schweren Krankheit gewünscht oder abgelehnt werden. Dies betrifft insbesondere lebensverlängernde Maßnahmen. Muss für eine Patientenverfügung eine bestimmte Form eingehalten werden und ist es sinnvoll, Musterformulare zu nutzen? Wie konkret sollte die Verfügung formuliert sein? Lässt sie sich noch einmal ändern? Wie lassen sich Wünsche rechtssicher festhalten? Wo bewahrt man eine Vorsorgevollmacht am besten auf? Und wo eine Patientenverfügung?
Diese Fragen werden im Webseminar genauso beantwortet wie Fragen der Teilnehmer im Chat. Es findet statt am Mittwoch, 11. Juni, von 17 bis 19 Uhr. Hier können Sie sich für das Webseminar anmelden.

