• Wie wird in Berlin im Jahr 2021 das Weihnachtsfest gefeiert?
  • Welche Corona-Regeln werden gelten?
  • Sind Gottesdienstbesuche in der Kirche möglich und zu welchen Bedingungen?
  • Soll es auch in diesem Jahr Kontaktbeschränkungen in der Advents- und Weihnachtszeit geben?
  • Welche Geschäfte haben rund um Weihnachten geöffnet und welche Corona-Regeln sind hier zu beachten?
Echte Vorweihnachtsstimmung will in Berlin derzeit nicht aufkommen. Weiterhin steigen die Corona-Zahlen oder sind auf hohem Niveau. Zwar durften in der Hauptstadt die Weihnachtsmärkte offen bleiben und wurden nicht untersagt wie in Brandenburg oder Sachsen. Aber Corona droht auch in Berlin die Adventsstimmung zu verhageln. Feiern wir erneut ein Weihnachtsfest mit Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren? Hier gibt es schon mal vorab einen Blick auf die geltenden Regeln.

Einkaufen für Weihnachten: Welche Corona-Regeln gelten?

Stand heute gibt es in Berlin keine kompletten Ladenschließungen. Ob das Weihnachten noch so sein wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Lage ab. Für einen Großteil der Geschäfte gelten aber Zutrittsbeschränkungen. So dürfen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, derzeit viele Läden nicht betreten. Denn hier gelten seit 24. November die 2G-Regeln. Ausgenommen sind davon Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie öffentliche Bibliotheken.

Sind Gottesdienstbesuche zu Weihnachten in Berlin möglich?

Während im vergangenen Jahr Gottesdienste zur Weihnachtszeit komplett untersagt waren, gehen die Verantwortlichen bei evangelischer und katholischer Kirche in diesem Jahr derzeit davon aus, dass diese stattfinden können. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat dafür gerade Richtlinien erlassen. Auf der Internetseite der EKBO sind für einzelne Szenarien wie 2G oder 3G Ramenhygienekonzepte veröffentlicht worden, an denen sich die einzelnen Gemeinden in der Vorbereitung orientieren können. Derzeit können demnach die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie Gottesdienste unter 2G- oder 3G-Regeln oder gar ohne eine dieser Beschränkungen anbieten. Dementsprechend gelten dann auch unterschiedliche Regeln zur Einhaltung von Mindestabständen in der Kirche, zum Tragen von Masken am Platz und zur Gestattung von Chor- oder Gemeindegesang.
Mit einer deutlichen Beschränkung erlaubt die katholische Kirche Gottesdienste in der Adventszeit. Das Erzbistum Berlin hat für seine Gemeinde die 2G-Regel für Gottesdienstbesucher ausgerufen.

Wann haben die Berliner Schulkinder Weihnachtsferien?

Während sich wahrscheinlich die meisen Brandenburger Kinder über längere Weihnachtsferien freuen, müssen die Berliner Schüler bis zum ursprünglichen Ferienbeginn in die Schule. Ein Sprecher der Berliner Bildungsverwaltung wies am Mittwoch darauf hin, dass Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) schon Ende Oktober den 23. Dezember zum unterrichtsfreien Tag erklärt habe. Die Weihnachtsferien beginnen am Tag darauf und enden am 3. Januar. Weil bestimmte Feiertage auf das Wochenende fallen, sind die Ferien in Berlin in diesem Jahr besonders kurz.

Neue Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten?

Ob es wieder Kontaktbeschränkungen für alle Berliner zum Weihnachtsfest geben wird, ist derzeit noch unklar. Aktuell gelten in der Hauptstadt recht lockere Regelungen in diesem Bereich. So sind etwa für den öffentlichen Raum im Freien folgende Kontaktbeschränkungen aktuell: Private Zusammenkünfte sind dort mit bis zu 100 Personen gestattet. Eigene Kinder bis 14 Jahren sowie Personen, die vollständig geimpft oder nach einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind, werden nicht mitgezählt. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen gibt es keine Personenobergrenzen mehr. Alle Bürger sind laut Verwaltung weiterhin dazu angehalten, physische soziale Kontakte zu reduzieren, Gruppenbildungen zu vermeiden und auf Reisen zu verzichten.

Welche Corona-Regeln galten 2020 zu Weihnachten?

Im vergangenen Jahr kam zur Weihnachtszeit das öffentliche Leben nahezu komplett zum Erliegen. Es galten Kontaktbeschränkungen, die meisten Läden waren komplett geschlossen, der öffentliche Raum durfte nur in Ausnahmefällen betreten werden, der Konsum und Ausschank für alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit was untersagt. Direkt zum Weihnachtsfest lockerte auch der Berliner Senat einige Regelungen. So durften sich vom 24. bis 26. Dezember 2020 mehr Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, als das noch am 23.12. galt.