Ein Jäger aus den Niederlanden ist im Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg vom Gericht freigesprochen worden. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, sagte der Richter am Montag im Amtsgericht Potsdam
Der angeklagte Jäger hatte zu Beginn des Prozesses die Tat gerechtfertigt. Der Wolf habe die Jagdhunde angegriffen, sagte der 61-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam. „Ich muss den Wolf erschießen und die Hunde retten. Und auf einmal ist er tot, ganz tot“, beschrieb der Unternehmer die Situation dem Richter.
Die Staatsanwaltschaft hat den 61-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Im Frühjahr 2019 soll er während einer Jagd im Fläming südwestlich von Berlin einen Wolf erschossen haben. Zeugen hatten angegeben, das Tier habe zuvor die Jagdhunde angegriffen. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 hatte er einen Wolf erschossen. Der Mann hatte angegeben, das Tier habe seine Hunde angegriffen. Es habe auf Rufen, Klatschen sowie einen Warnschuss nicht reagiert.

Tötung von geschützten Tieren steht unter Strafe

Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt. „Ich bin einfach nur erleichtert“, sagte der Angeklagte nach dem Urteil.
Der Deutsche Jagdverband begrüßte das Urteil. „Es ist ein positives Signal für alle Jäger“, sagte der Sprecher Torsten Reinwald. „Aber wir brauchen mehr Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung.“ Vorbild sei Schweden. Dort sei per Gesetz geregelt, dass ein Wolf getötet werden darf, wenn er andere Tiere angreife und auf Rufen, Klatschen und Warnschüsse zuvor nicht reagiert hat.
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