Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme. Zunächst hatte der RBB berichtet.
Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni im Prozess um den Abschuss des Wolfes freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, hatte der Richter die Entscheidung begründet.
Wolf soll Jagdhunde angegriffen haben
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte den Unternehmer wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 im Fläming südwestlich von Berlin hatte er einen Wolf erschossen. Der Mann hatte angegeben, das Tier habe die Jagdhunde angegriffen.
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt.
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