Wohnen in Brandenburg
: Was Eigentümer und Verwaltung wissen müssen – Webinar

Haben Wohnhäuser mehrere Eigentümer, gibt es Fragen: Verwaltung, Beschlüsse oder Bauarbeiten liefern Anlass. Ein Webseminar mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer will aufklären.
Von
Kerstin Bechly
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören
Karl-Sobkowski-Straße Frankfurt (Oder); 2021

Neue Häuser werden auch gebaut, um sie zu Wohneigentum zu machen. Eigentümer finden sich dann in Eigentümergemeinschaften zusammen. Welche Aufgaben haben sie, wie wird die Verwaltung organisiert? Diese Fragen will ein Webseminar beantworten. (Symbolbild)

Jaqueline Westermann
  • Webseminar „Rund ums Wohneigentum“ am 24. September klärt über Rechte und Pflichten auf.
  • Themen: Verwaltung, Eigentümerversammlung, bauliche Änderungen wie Wallboxen und Photovoltaik.
  • Rund 550.000 Eigentümerhaushalte in Brandenburg, oft in Eigentümergemeinschaften organisiert.
  • Fragen zu Verwaltung und Konfliktlösungen beantwortet VDGN-Experte Lothar Blaschke.
  • Teilnehmer können im Chat persönliche Fragen stellen – Anmeldung über bereitgestellten Link.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei gut 44 Prozent liegt der Anteil an Wohneigentum in Brandenburg. Das sind rund 550.000 Eigentümerhaushalte, lässt sich den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand 2022) entnehmen. In Mehrfamilienhäusern bilden sich dann Eigentümergemeinschaften, meist bereits mit dem Kauf einer Wohnung.

Eine „Zwangsgemeinschaft“, die gemeinsam nach Lösungen eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens suchen muss. Zumeist wird dazu eine professionelle Verwaltung in Anspruch genommen. Nicht immer verläuft das reibungslos. Was tun, welche Rechte und Pflichten hat dabei der Einzelne?

Wohnhäuser – Aufgaben der Gemeinschaft und der Verwaltung

Diese Fragen will das kommende Webseminar „Rund ums Wohneigentum“ beantworten, eine gemeinsame Veranstaltung dieses Nachrichtenportals mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).

Dabei werden konkrete Themen angerissen: Was kann eine Eigentümerversammlung regeln? Welche Folgen ergeben sich für die Beschlussfähigkeit, je nachdem, wie die Mehrheitsverhältnisse geregelt sind? Was kann die Eigentümergemeinschaft von der Verwaltung an Aufgaben verlangen? Wie reagiert sie, wenn diese ihren Aufgaben nicht nachkommt? Die Fragen wird Lothar Blaschke, Präsidiumsmitglied im VDGN und Fachmann im Wohneigentum, beantworten.

Er wird auch auf aktuelle Urteile zur Erweiterung von Terrassen, Installation von Wallboxen, Photovoltaik, Balkonsolaranlagen eingehen und weitere Fragen rund um bauliche Veränderungen an Gemeinschafts- und Sondereigentum besprechen.

Webseminar – Fragen können im Chat gestellt werden

Im Chat können Sie Ihre persönlichen Fragen stellen, die im Webseminar beantwortet werden.

Die Veranstaltung findet statt am 24. September von 17 bis etwa 18.30 Uhr. Sie richtet sich an Eigentümer und interessierte Verwalter. Anmelden können sich Teilnehmer über diesen Link.