Wohnung in Brandenburg: Wohnberechtigungsschein – Land ändert Grenzen für Einkommen

Balkonlandschaften an der Oder: Plattenbauten aus DDR-Zeiten, wie hier in Frankfurt (Oder), haben oftmals mitpreisgebundene Wohnungen. Um hier einzuziehen, braucht man einen Wohnberechtigungsschein.
René MatschkowiakFür den Einzug in eine kostengünstige Wohnung, die mithilfe öffentlicher Mittel finanziert und gebaut wurde, benötigen Mieter in Brandenburg einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der wird auf Antrag beim zuständigen Amt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt.
Mit dem WBS sollen Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um auf dem freien Markt eine bezahlbare Wohnung zu finden, die Chance auf eine geförderte Wohnung erhalten. Bei der Vergabe dieser sogenannten Sozialwohnungen werden vorrangig Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt.
Jahres-Nettoeinkommen ist Gradmesser für Anspruch auf WBS
Der WBS ist an Einkommensgrenzen gebunden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In Brandenburg lag die Einkommensgrenze pro Jahr bis jetzt für einen Einpersonenhaushalt bei 15.600 Euro und für Zweipersonenhaushalte bei 22.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt kamen noch einmal 4900 Euro hinzu.
Einkommensgrenzen je nach Zahl der Personen im Haushalt
Ab dem 1. Januar steigen die Einkommensgrenzen um 18 Prozent. Anspruch auf einen WBS hat ein Einpersonenhaushalt dann bis zu einem Jahres-Netto-Einkommen von 18.500 Euro. Bei Zweipersonenhaushalten sind es dann 26.000 Euro und für jede weitere Person kommen 5800 Euro hinzu.
Da die Einkommen in Brandenburg gestiegen seien, könne das dazu führen, „dass Menschen dem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein entwachsen, obwohl sie nach wie vor jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, erklärt Bauminister Rainer Genilke (CDU). „Gerade Haushalte mit geringem Einkommen sind von der allgemeinen Preissteigerung und von der Inflation besonders betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein an die Einkommensentwicklung gekoppelt wird“, begründet er die Erhöhung in einer am Donnerstag (28.12.) veröffentlichten Mitteilung.
Was soziale Wohnraumförderung bedeutet
Ziel der sozialen Wohnraumförderung sei die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen könnten, heißt es in der Pressemitteilung des Infrastrukturministeriums. Insbesondere würden bei der Vergabe von geförderten Wohnungen Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt. Derzeit sind in einem geförderten Wohnungsbau von der Gesamtheit aller Wohnungen 75 Prozent mietpreis- und belegungsgebunden. Von diesem Anteil sind wiederum 50 Prozent für WBS-Inhaber vorbehalten.
2022 wurden in Brandenburg durch bewilligte Fördermittel in Höhe von insgesamt 176 Millionen Euro 941 Wohneinheiten gefördert, davon 379 im Berliner Umland und 562 im weiteren Metropolenraum. 667 der 2022 geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindungen.


