Altglas im Container entsorgen
: Bei diesen Fehlern droht Bußgeld!

Während die Trennung nach Farben allgemein bekannt ist, sind Details bei der Entsorgung von Glas kniffliger. Hier gibt es die Übersicht darüber, was erlaubt ist und was nicht.
Von
David Hahn
Berlin
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Altglas kann man zum Beispiel im Wertstoffhof in Geislingen entsorgen. (Symbolbild)

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 12. März 2020: Je unbeschadeter Altglas im Container landet, umso leichter lässt es sich später recyceln. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Worauf muss bei der Entsorgung von Altglas geachtet werden?

Michael Maier/dpa

Zahlreiche Gegenstände im Haushalt bestehen aus Glas. Neben Flaschen und Parfum-Flakons lassen sich auch Glühbirnen, Vasen und vieles mehr finden. Was gehört dabei ins Altglas und was nicht? Was muss bei der Entsorgung beachtet werden und welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Altglas-Container: Was ist erlaubt?

In Altglas-Container dürfen laut dem Grünen Punkt ausschließlich bestimmte Glasverpackungen entsorgt werden. Dazu gehören Getränkeflaschen aus Glas, Konservengläser, Flakons sowie sonstiges Verpackungsglas. Wichtig ist dabei die richtige Farbtrennung: Weißglas, Grünglas und Braunglas sollten separat gesammelt werden.

Was gehört nicht in den Glassammelbehälter?

Im Altglas-Container dürfen zahlreiche Materialien nicht entsorgt werden, da sie das Recycling erheblich stören. Dazu zählen:

  • Autoscheiben
  • Autolampen
  • Auflaufformen
  • Batterien
  • Bleiglas
  • Blumentöpfe
  • Blumenvasen
  • „Ceran“-Kochfelder
  • Elektrogeräte
  • Essensreste
  • Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas …)
  • Getränkekartons
  • Glaskeramik
  • Glaskochplatten
  • Glühbirnen
  • Hitzebeständiges Glas
  • Holz
  • Kachelofen- und Kaminglas
  • Kaffeekannen
  • Kartonagen
  • Keramikflaschen und -töpfe
  • Küchenabfälle
  • Kunststoffflaschen
  • Kunststoffverpackungen
  • Leuchtstoffröhren
  • Lose Metalle (Nägel, Rasierklingen …)
  • Medizinische Spritzen + Zubehör
  • Mikrowellenherdgeschirr
  • Monitor- / Fernsehglas
  • Plastiktüten
  • Porzellangeschirr
  • „Pyrex“-Produkte (hitzebeständig)
  • Steine
  • Steingutflaschen
  • Teller, Tassen

Einwurfzeiten beachten

Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist der Einwurf von Altglas in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Dabei kann es jedoch von Gemeinde zu Gemeinde zu Unterschieden kommen. Verbreitet sind auch Mittagspausen, bei denen Altglas aufgrund der möglichen Lärmbelästigung nicht weggeworfen werden darf.

Bußgelder möglich

Wer Glasprodukte falsch in Altglas-Containern entsorgt, begeht nach Angaben von Ruhr 24 eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeld von 10 bis 100 Euro rechnen. Das Abladen von Müll, sei es bei Containern für Glas, Altkleider oder auch im Wald, ist illegal und kann zum Beispiel im Ortenaukreis mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Auch wer Altglas abseits der Einwurfzeiten entsorgt, muss mit Bußgeld rechnen.