Auswärtiges Amt warnt
: Reisewarnung für diese thailändischen Trauminseln

Der Thailand-Kambodscha-Konflikt im Grenzgebiet veranlasst das Auswärtige Amt nun dazu, eine Teilreisewarnung für Thailand auszusprechen.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Blick auf eine Bucht von Ko Samui. Medienberichte zufolge soll eine anhaltende Dürre der Grund für die Wasserknappheit sein - allerdings gepaart mit der immer größeren Nachfrage, weil nach der Corona-Krise der Tourismus wieder boomt. (zu dpa: "Auf Thailands Trauminsel Ko Samui wird das Wasser knapp") +++ dpa-Bildfunk +++

Das Auswärtige Amt warnt in einer Teilreisewarnung vor Reisen in bestimmte Regionen Thailand. Auch bei Urlaubern beliebte Inseln sind betroffen. Was Reisende nun beachten müssen und und ob man Reisen nun einfach stornieren kann.

Carola Frentzen/dpa

Der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen Thailand und Kambodscha hat das Auswärtige Amt (AA) dazu veranlasst, eine Teilreisewarnung für Thailand auszusprechen. Bereits vor einigen Wochen wurde der Grenzübergang zwischen den beiden Ländern geschlossen. Schon da riet das AA Touristen davon ab, in die Grenzregion zu reisen.

Die soeben ausgesprochene Teilreisewarnung wirkt sich allerdings nicht mehr nur auf die unmittelbare Grenzregion aus, sondern auch auf bei Touristen sehr beliebte, thailändische Inseln. Um welche Urlaubsinseln es geht und was in der Reisewarnung steht.

Teilreisewarnung für Thailand: Das steht drin

Das AA warnt in seinen Reisehinweisen zu Thailand seit dem 29. Juli 2025 vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha. Konkret heißt es: „Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten.“ Auch zuvor riet das AA, nicht notwendige Reise in die Region zu vermeiden.

Nun ist aber die Teilreisewarnung als nächste Ebene der Eskalation aktiv, auch ein Radius wird inzwischen angegeben. Demnach sollen sich deutsche Reisende der Grenze zwischen Thailand und Kambodscha in einem Umkreis von 50 Kilometern nicht mehr nähern. Die Reisewarnung betrifft somit auch den Golf von Thailand.

Dort liegen einige, bei Touristen sehr beliebte Inseln, im Umkreis des Warn-Radius. Genauer gesagt geht es unter anderem um die Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut. Die Inseln werden in Reiseratgebern als perfekt für das sogenannte „Inselhopping“ angegeben, also einem Urlaub, in dem man mehrere nebeneinanderliegende Inseln bereist.

Um diese Inseln geht es:

Teilreisewarnung: Was bedeutet das für den Urlaub?

Wer eine Thailand-Reise in die, von der Teilreisewarnung betroffenen, Region gebucht hat, muss jetzt aktiv werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, in jedem Fall die aktuellen Reisehinweise durch das Auswärtige Amt mitzuverfolgen. Bei unmittelbar anstehenden Reisen könnte ein kostenloser Reiserücktritt oder eine Umbuchung unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Das wäre aber nur möglich, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Individualtouristen sind in solchen Fällen in der Regel nicht abgesichert.

Reiserücktritt? Das müssen Urlauber jetzt klären

Auch wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, gilt: Nicht einfach vorschnell stornieren, sondern Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Der beobachtet die Situation ebenfalls genau und sagt geplante Reisen bei hohen Risiken oder zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Regel auch von selbst ab.

Das steckt hinter dem Konflikt, der der Warnung vorausging

Hintergrund der zunächst verfügten Schließung der Grenzen und der nun ausgesprochen Reisewarnung ist ein Konflikt zwischen Thailand und Kambodscha, der erstmals Anfang Juni eskalierte. In der Provinz Preah Vihear im Grenzgebiet zu Thailand kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Soldaten beider Staaten, bei denen es zunächst ein Todesopfer gab. Auf beiden Seiten der Grenze wurde daraufhin die Militärpräsenz erhöht. Die Grenzübergänge zwischen Kambodscha und Thailand sind seither bis auf Weiteres geschlossen. Im Juli kam es dann in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

„Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 nicht ausgeschlossen werden“ schreibt das AA auf seiner Seite.