Bauernproteste am 8.1.
: Fällt der Unterricht in MV aus?

Landwirte in MV und Brandenburg haben für den 8.1. zu Protestaktionen aufgerufen. Was das für schulpflichtige Kinder bedeutet.
Von
Nicole Züge
Schwerin
Jetzt in der App anhören
Hunderte Traktoren stehen auf einer Protestkundgebung vor dem Norma Großlager in Dummerstorf. Bei einer Kundgebung in Dummerstorf spricht der Präsident des Bauernverbandes MV. +++ dpa-Bildfunk +++

Hunderte Traktoren stehen auf einer Protestkundgebung auf einer Straße (Archivbild). Am 8.1. wird es in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erneut zu Aktionen kommen. Was Eltern schulpflichtiger Kinder wissen müssen.

Frank Hormann/dpa

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg planen für Donnerstag (8. Januar 2026) Demonstrationen an zahlreichen Autobahnauffahrten und Straßen. Nun hat sich auch das Ministerium für Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zur Lage geäußert. Was Eltern schulpflichtiger Kinder wissen müssen.

Bauernproteste am 8. Januar: Wann beginnen die Blockaden?

Protestiert werden soll, indem sich die Landwirte mit ihren Traktoren am frühen Morgen des 8. Januar 2026 an verschiedenen Autobahnauffahrten versammeln. Start der Aktion soll 7 Uhr sein, die Bauern werden mit ihren Traktoren bereits um 6 Uhr an den bisher bekannten Demonstrationspunkten erwartet. Welche Autobahnen betroffen sind, haben wir hier zusammengefasst.

Ministerium äußert sich: Findet der Unterricht am 8.1. statt?

Auch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit einer Stellungnahme reagiert. Demnach wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb dennoch für alle Jahrgangsstufen aufrechterhalten. Die Organisation liege bei den jeweiligen Schulleitungen, so die Mitteilung.

Was passiert, wenn das Kind nicht zur Schule erscheinen kann?

Können Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsbehinderungen nicht zur Schule gelangen, müssen die Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail abmelden. Volljährige Schülerinnen und Schüler übernehmen die Abmeldung selbst. Wer wegen der Proteste abgemeldet ist und nicht am Unterricht teilnimmt oder betreut wird, gilt als entschuldigt.