Bruce Springsteen in Frankfurt: Nur so kommt man ins Stadion

Worauf muss beim Einlass zum Konzert von Bruce Springsteen in Frankfurt achten?
Annette Riedl/dpaAm 18. Juni 2025 ist es so weit und der Boss kommt nach Hessen! Die Tickets für Bruce Springsteen in Frankfurt waren innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Wer dabei das Glück hatte, eine Karte zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?
Bruce Springsteen in Frankfurt: Konzert 2025 im Deutsche Bank Park
Rocklegende Bruce Springsteen schrieb weltweite Hits wie „Dancing In The Dark“, „Born in the U.S.A.“, „The River“ und viele weitere. Im Sommer 2025 wird er gleich drei Shows in Deutschland geben. Nach seinem Auftakt in Berlin am 11. Juni im Olympiastadion folgt seine nächste Show am 18. Juni 2025 im Deutsche Bank Park in Frankfurt. Zum Abschluss seiner Konzertreise in Deutschland geht es für den weltberühmten Sänger noch nach Gelsenkirchen, wo er am 27. Juni in der Veltins-Arena auftreten wird.
Alle Informationen zu Einlass und Konzertbeginn finden sich hier in diesem Artikel. Nach Angaben des Deutsche Bank Parks gibt es bei dem Konzert keine Altersbeschränkungen. Zur Sicherheit kann ein Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken für Minderjährige mitgeführt werden.
Rucksack, Taschen, Kleidung, Flaschen: Was darf mitgebracht werden?
Taschen und Rucksäcke dürfen laut der Stadionordnung maximal DIN A4 (21 cm x 29,7 cm) groß sein. Darüber hinaus sind im Deutsche Bank Park folgende Gegenstände verboten:
- Waffen, Munition oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Gegenstände, die als Stoß-, Hieb-, Stich- und/oder Schlagwaffe benutzt werden können
- Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, hierzu zählen insbesondere auch Jacken, bei denen die Möglichkeit besteht, sich einen Gesichtsschutz überzuziehen, der fest mit der Kapuze vernäht ist
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Dosen, Flaschen auch PET-Flaschen, Glasgefäße, Krüge, Becher oder sonstige Gegenstände und Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Stative, Reisekoffer, Cases, Kinderwägen, Fahrräder, Roller, Motorrad- und Fahrradhelme
- Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Leuchtspurmunition und andere pyrotechnische Gegenstände
- Leicht entzündliche und leicht entflammbare Gegenstände oder Materialien
- Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm
- großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, Luftschlangen
- mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente oder Musikinstrumente
- alkoholische Getränke und Drogen
- Getränke und Lebensmittel aller Art
- Laserpointer
- Drohnen
- professionelles Foto- und Filmequipment, sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte, sowie Zubehör (bspw. Stative, Dreibeine, Fototaschen, -koffer, Wechselobjektive, Lampen, Mikrofone) und Selfie-Stangen (davon ausgenommen sind akkreditierte Fotografen, Presse- bzw. Medienvertreter)
- Tiere
- diskriminierendes, rassistisches, fremdenfeindliches, nationalistisches, antisemitisches, gewaltverherrlichende und/oder radikales, Propagandamaterial
