Bürgergeld: Auszahlung für Juni 2025 verzögert sich - Das ist der neue Auszahlungstermin

Wann wird das Bürgergeld für Juni 2025 überwiesen?
Monika Skolimowska/dpaDas Bürgergeld wird in der Regel per Überweisung ausgezahlt.* Wann erscheint das Bürgergeld für Juni 2025 auf dem eigenen Konto?
Bürgergeld: Auszahlung 2025
Das Bürgergeld wird in der Regel am Ende des Vormonats im Voraus überwiesen, damit die monatlichen Ausgaben pünktlich gedeckt werden können. Das Bürgergeld steht laut dem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit in der Regel am ersten Werktag eines Monats für den laufenden Monat zur Verfügung. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die empfangende Person selbst Kontoinhaberin oder Kontoinhaber ist. Die genauen Daten für die Überweisungen pro Monat sind im Folgenden aufgelistet.
Auszahlungstermin: Wann kommt das Bürgergeld für Juni 2025?
Das Bürgergeld wird immer am Ende eines Monats überwiesen, sodass es zum Monatsanfang zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich für den Juni der folgende Auszahlungstermin: 30.05.2025 (Mittwoch). Die weiteren Auszahlungstermine für 2025 im Überblick:
- Juni 2025: 30.05.2025 (Freitag)
- Juli 2025: 30.06.2025 (Montag)
- August 2025: 31.07.2025 (Donnerstag)
- September 2025: 29.08.2025 (Freitag)
- Oktober 2025: 30.09.2025 (Dienstag)
- November 2025: Der 31. Oktober (Freitag) ist in einigen Bundesländern ein Feiertag, sodass das Bürgergeld dort schon am Vortag, 30.10.2024 (Donnerstag), überwiesen wird. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Überweisung zum 31.10.2025.
- Dezember 2025: 28.11.2025 (Freitag)
Bürgergeld-Auszahlung: Verspätung möglich
Das Berliner Jobcenter informiert, dass die Zahlung für Juni 2025 am 30. Mai 2025 später als üblich auf dem Konto eingehen könnte, da am 29. Mai ein bundesweiter Feiertag ist und Banken an diesem Tag keine Überweisungen bearbeiten. Die Überweisung erfolgt aber in jedem Fall.
*Man kann das Bürgergeld jedoch auch in Form eines Schecks erhalten, wenn man über kein Konto verfügt. Das Bürgergeld kann damit bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar ausgezahlt werden. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, die vom Bürgergeld abgezogen werden.
