Christi Himmelfahrt: Darf man am Vatertag Wäsche waschen?

Darf man am Feiertag Wäsche waschen?
Christin Klose/dpa-mag/dpaWer an Christi Himmelfahrt zu Hause bleibt, nutzt den freien Tag oft für Dinge, die im Alltag liegen bleiben. Dazu gehört auch die Wäsche. Doch ist es an einem Feiertag überhaupt erlaubt, die Waschmaschine laufen zu lassen?
Die kurze Antwort lautet: In der eigenen Wohnung ist Wäschewaschen an Christi Himmelfahrt in der Regel erlaubt. Anders als Rasenmähen, Laubblasen oder andere laute Arbeiten im Freien fällt der Betrieb einer normalen Haushaltswaschmaschine normalerweise nicht unter die typischen Verbote der Feiertagsgesetze. Trotzdem gibt es Einschränkungen – vor allem in Mehrfamilienhäusern.
Christi Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag
Christi Himmelfahrt ist in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Die Feiertagsgesetze der Länder schützen Sonn- und Feiertage grundsätzlich als Tage der Arbeitsruhe. Verboten sind meist öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Charakter des Feiertags widersprechen.
Damit zielen die Regeln vor allem auf Tätigkeiten ab, die nach außen wahrnehmbar sind: etwa laute Gartenarbeit, gewerbliche Arbeiten, Veranstaltungen oder Arbeiten, die Gottesdienste stören können. Eine Waschmaschine in der Wohnung oder im Waschkeller ist damit nicht automatisch verboten.
Wäschewaschen zu Hause ist meist erlaubt
Das Waschen privater Wäsche gehört grundsätzlich zum normalen häuslichen Bereich. Wer an Christi Himmelfahrt eine Waschmaschine in der eigenen Wohnung oder im gemeinschaftlichen Waschkeller nutzt, verstößt damit in der Regel nicht gegen das Feiertagsrecht.
Anders kann es aussehen, wenn die Maschine sehr laut ist, stark schleudert, vibriert oder in einem hellhörigen Haus deutlich in andere Wohnungen übertragen wird. Dann geht es weniger um das Feiertagsgesetz selbst, sondern um Rücksichtnahme, Hausordnung und allgemeine Ruhezeiten. Besonders spät am Abend oder nachts kann das Waschen in solchen Fällen problematisch werden.
Was gilt in Mietwohnungen?
In Mietwohnungen kommt es zusätzlich auf die Hausordnung an. Manche Hausordnungen legen fest, zu welchen Zeiten Waschmaschinen oder Trockner genutzt werden dürfen. Solche Regeln können auch an Sonn- und Feiertagen gelten.
Ein generelles Verbot, an Feiertagen Wäsche zu waschen, ist daraus aber nicht automatisch abzuleiten. Entscheidend ist, ob die Nutzung andere Bewohner unzumutbar stört. Moderne Waschmaschinen sind meist so leise, dass ein normaler Waschgang tagsüber kaum zu beanstanden sein dürfte. Bei alten, lauten Geräten oder starkem Schleudern kann die Lage anders aussehen.
