Betriebsferien Corona: Betriebe zwischen den Jahren schließen? Das planen die Länder für den Corona Gipfel am 25.11.

Urlaub in den letzten zwei Wochen des Jahres sollen zahlreiche Arbeitnehmer nehmen, wenn es nach den Bundesländern geht.
dpaVor dem Corona–Gipfel am 25.11. diskutieren die Regierungschefs der Länder eine Beschlussvorlage, die unter anderem Bestimmungen zu Weihnachten und Silvester, Kontaktbeschränkungen und eine Verlängerung des Lockdown vorsieht. Doch auch von Schließungen von Betrieben ist die Rede. Auch über vorgezogene Corona–Ferien in Kita und Schule wird unterdessen spekuliert.
Betriebsferien Corona: Das schlagen die Länder vor
Aus der Beschlussvorlage, die die Länder am Montag diskutieren, geht laut Berliner Zeitung hervor, dass Unternehmen Schließungen zwischen den Jahren prüfen sollen. Das planen die Länder laut der Beschlussvorlage, die der BZ vorliegt:
Schließung von Betrieben zwischen den Jahren durch Betriebsferien und großzügige Home–Office–Regelungen.
Konkret werde der Zeitraum zwischen dem 23. Dezember und dem 3. Januar genannt.
Damit solle der Grundsatz „Stay at home“ umgesetzt werden.
Was sind Betriebsferien?
Betriebsferien oder Betriebsurlaub ist eine Zeit, in der der Arbeitgeber Urlaub für alle Mitarbeiter eines Unternehmens anordnet. Die Unternehmen werden während dieser Zeit in der Regel stillgelegt. Der Arbeitgeber darf Betriebsferien nur aus dringenden betriebsbedingten Gründen anordnen. Die Zeit der Betriebsferien wird vom Urlaubsanspruch abgezogen. Es gelten jedoch Regeln, dass immer ein Teil der Urlaubstage dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung steht.
Betriebsferien Corona Weihnachten: Was sind Gründe für Betriebsurlaub?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Wünsche seiner Arbeitnehmer bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Gründe für die Anordnung von Betriebsferien muss er also auch einhalten. Das können sein:
In einem bestimmten Zeitraum, z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr sinkt die Kundenfrequenz.
Das Unternehmen arbeitet als Zulieferer für ein Unternehmen, das ebenfalls Betriebsurlaub hat.
Die Anwesenheit des Arbeitgebers ist erforderlich (z.B. in Arztpraxen)
Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über die Dauer des Betriebsurlaubs geschlossen.
