Die Corona-Zahlen in Sachsen-Anhalt sind erneut deutlich gestiegen. Inzwischen hat die 7-Tage-Inzidenz die 600er-Marke geknackt. Deshalb hat die Landesregierung eine neue Verordnung beschlossen. Viele Regeln, vor allem für das öffentliche Leben, sind zum 24. November weiter eingeschränkt worden. Hier die Details:

Corona in Sachsen-Anhalt: Die Regeln für Kultur, Sport und Gastronomie

In Innenräumen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen fast ausnahmslos 2G. Betroffen sind zum Beispiel Busreisen und kulturelle Veranstaltungen ab 50 Personen. Alle Besucherinnen und Besucher sollen Abstand halten und müssen eine Maske tragen.
Übernachten in Hotels und Ferienwohnungen können ebenfalls nur Geimpfte und Genesene. Sportvereine müssen die Regel in Innenräumen befolgen.
Die Verantwortlichen können auf freiwilliger Basis auch die 2G+ Regel einführen. Dann fällt die Maskenpflicht weg.

Clubs, Diskos, Chöre: Maßnahmen drastisch verlschärft

In Clubs und Diskotheken ist die 2G+ Regel verpflichtend. Gleiches gilt für Chöre. Dafür muss niemand eine Maske tragen.

2G oder 3G: Was gilt für Weihnachtsmärkte?

Für Weihnachtsmärkte gilt ab sofort die 3G-Regel – im Freien. Für Innenräume gilt auch dort 2G oder 2G+. Strengere Maßnahmen sind aber möglich: Der Magdeburger Weihnachtsmarkt hat das 2G-Modell eingeführt. In Halle (Saale) musste der Weihnachtsmarkt dagegen nach nur einem Tag abgebrochen werden, weil die 3G-Regel nicht umgesetzt werden kann.

Alle weiteren Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt in der Übersicht:

  • Im ÖPNV (Bus, Bahn, Zug) gilt die 3G-Regel. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Taxifahrten. Die Maskenpflicht bleibt bestehen
  • Die Schulen bleiben geöffnet. Allerdings können Kinder auf Antrag der Eltern zu Hause bleiben und virtuell am Unterricht teilnehmen, wenn sie eine Vorerkrankung haben oder mit entsprechend Betroffenen zusammenleben
  • Die Weihnachtsferien werden schon am 17. Dezember und damit fünf Tage früher als ursprünglich geplant beginnen
  • Ab Montag, 29.11. müssen sich Schüler und Lehrerinnen täglich testen

Inzidenz, Hospitalisierung, Impfquote – die aktuellen Corona-Zahlen des RKI für Sachsen-Anhalt

Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag, 26.11.2021 folgende Fallzahlen für das Bundesland Sachsen-Anhalt bekanntgegeben:
  • 7-Tage-Inzidenz: 686,8
    • Gesamtzahl der Infektionen: 144.285
    • Neuinfektionen: 3425
    • Todesfälle gesamt: 3.762
    • Neue Todesfälle: 13
      • Impfquote (Erstimpfung): 66,5 Prozent
      • Impfquote (vollständig): 64,8 Prozent
      • Hospitalisierungsrate: 13,34

3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV – das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

Das neue Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat billigte die Neuregelung, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hatte, am Freitag trotz der Kritik von Unionsseite einstimmig. Die Novelle beinhaltet 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, zudem können die Länder Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen beibehalten. Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, forderte derweil eine "Notbremse", um die vierte Corona-Welle in den Griff zu bekommen.
Mit dem Beschluss des Bundesrats ist der Weg für das Inkrafttreten der Neuregelung frei. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird ab kommenden Mittwoch, 24.11. gelten, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Kurzbotschaftendienst Twitter mitteilte. Gemäß der ebenfalls eingeführten 3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Fahrgäste, die nicht geimpft und genesen sind, ein negatives Testergebnis vorlegen.

Abstand, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht – diese Regeln gelten

Mit dem neuen Gesetz können die Länder zugleich weiter Abstandsgebote und Maskenpflicht anordnen und verlangen, dass etwa bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorgelegt werden müssen. Die Anwendung von 2G- und 2G-Plus-Regeln soll nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern an bestimmte Hospitalisierungsraten geknüpft sein.
Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Zugangsbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen.