Corona Schule BW
: Unklarheit über die Notbetreuung in Baden-Württemberg

Wer ist beruflich unabkömmlich und was sind pädagogische Gründe für eine Notbetreuung an der Schule in Baden-Württemberg? Viele Fragen sind offen.
Von
Michael Maier
Stuttgart
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  • Wer genau die Notbetreuung an den Schulen und Kitas im Lockdown in Anspruch nehmen kann, ist noch nicht ganz geklärt.

    Wer genau die Notbetreuung an den Schulen und Kitas im Lockdown in Anspruch nehmen kann, ist noch nicht ganz geklärt.

    Uli Deck, dpa
  • Schulen in Baden-Württemberg gehen in „Corona-Ferien“ ab dem 16.12.2020. (Symbolbild)

    Schulen in Baden-Württemberg gehen in „Corona-Ferien“ ab dem 16.12.2020. (Symbolbild)

    DPA
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  • An den Schulen in BW gibt es im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember obligatorischen Fernunterricht für die Abschlussjahrgänge.
  • Alle anderen sollen ab 16. Dezember in die Coronaferien gehen.
  • Statt einer Wahlmöglichkeit zwischen Notbetreuung und Zuhausebleiben gibt es schwammige Kriterien und Entscheidungsdruck auf berufstätige Familien.
  • Die Notbetreuung in BW ist anders als im Frühjahr aber nicht auf systemkritische Berufe beschränkt.
  • Auch im Home Office kann man Anspruch auf Notbetreuung geltend machen.

Nach dem bundesweiten Beschluss für einen harten Corona-Lockdown werden auch in Baden-Württemberg von Mittwoch an die Schulen und Kitas geschlossen. Doch es gibt noch etliche offene Fragen rund um die Notbetreuung an Schulen in Baden-Württemberg ab Mittwoch, 16. Dezember. Nachdem sich die gesamte Kultusministerkonferenz am Freitag gegen Schulschließungen gewehrt hatte, wurden genau diese nun beschlossen. Während die Abschlussklassen Fernunterricht bekommen, werden alle anderen im Prinzip vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zwangsweise in die „Corona-Ferien“ geschickt - bereits eine Woche vor dem regulären Beginn der Weihnachtsferien am 23. Dezember.

Die Schulpflicht ist in dieser Zeit aufgehoben, neuer Stoff wird nicht unterrichtet, und auch die Kitas bieten nur eine Notbetreuung an. Anders als etwa in Österreich in den Lockdown-Wochen im November, blieb zunächst unklar, wie weit die Wahlfreiheit dabei geht. Welche Kinder dürfen in die Notbetreuung, welche nicht?

Schule BW: „Erweiterte Notbetreuung“ auch mit Home Office

Anspruch auf Notbetreuung haben offenbar nur berufstätige Familien, bei denen die Erziehungsberechtigten „unabkömlich“ seien. Was genau darunter zu verstehen ist und ob dafür bestimmte Nachweise verlangt werden, war nach dem Gipfel mit Angela Merkel zunächst einmal offen. Klarstellungen wurden für Montag angekündigt. Jedoch soll die Regelung gleichermaßen für Präsenzarbeitsplätze und Home Office gelten und ist nicht auf systemkritische Berufe wie bei der Polizei oder im Krankenhaus beschränkt. „Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums. Die Umsetzung mitsamt Bürokratie dürfte aber auch von den einzelnen Schulen und Kitas abhängen. „So gesehen ist es eine erweiterte Notbetreuung, weil wir sehen, dass man das nicht von heute auf morgen umstellen kann und Betreuung für Eltern sehr wichtig ist“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann im SWR-Interview. Die Notbetreuung ist auf die Klassen 1 bis 7 beschränkt, da ältere Kinder und Jugendliche keine durchgehende Aufsicht durch die Eltern benötigen.

FDP: „Familien müssen die bittere Lockdown-Suppe auslöffeln“

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke übte Kritik an den Schulschließungen: „Wieder einmal sollen Schülerinnen und Schüler sowie die Familien die bittere Lockdown-Suppe auslöffeln“, so der Politiker. Er halte es für das völlig falsche Signal, die Schulen zu schließen und bis Klasse 7 nur eine Notbetreuung anzubieten. „Im 21. Jahrhundert gibt es intelligentere Maßnahmen als den Wettstreit um möglichst drastische Einschränkungen der Freiheit und des Rechts auf Betreuung und Bildung durch Quasi-Hausarrest.“ Für Montagnachmittag wurde zu den Lockdown-Maßnahmen in Baden-Württemberg eine kontroverse Debatte im Landtag erwartet.

Schule Bayern: Nur noch Notbetreuung und Fernunterricht

In Bayern werden von Mittwoch an sämtliche Schulen geschlossen. Es wird nur noch Notbetreuung und Fernunterricht geben, und zwar für sämtliche Jahrgangsstufen inklusive Grundschule und Kita. Anspruch auf Betreuung gibt es für „notwendige Fälle“. Die Weihnachtsferien in Bayern beginnen am 21. Dezember.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzt aber „ganz grundsätzlich auch auf Kulanz von Arbeitgebern“. Zudem sollten Eltern nach seinen Vorstellungen bezahlten „Zusatzurlaub“ bekommen. Zu möglichen Ansprüchen und Finanzierungsgrundlagen ist allerdings bislang noch gar nichts bekannt gewordden. Auch dürfte das Thema viele Firmen vor ernsthafte Probleme stellen. Söder hatte bereits angekündigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Sonntag „maximal“ umzusetzen.

Schule Hessen: Keine Präsenzpflicht ab Mittwoch

In der Schule in Hessen wird die Präsenzpflicht ab Mittwoch bis zum Ende der Woche aufgehoben. Am Freitag, 18.12., beginnen dann ohnehin die Weihnachtsferien. Weitere Details wollte die Landesregierung noch beschließen. Klar war bereits, dass Kita-Kinder nur noch dann betreut werden sollen, wenn die Eltern keine andere Möglichkeit haben.

Rheinland-Pfalz mit Fernunterricht im Januar - Abi findet statt

Nur für Kinder, die bis zum Ferienstart am Freitag nicht zu Hause betreut werden können, bleiben die Schulen und Kitas offen. Vom 4. Januar bis 15. Januar soll es vorwiegend Fernunterricht geben. Geplant ist dann aber auch eine Notbetreuung für Klasse 1-7 sowie für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Kinder, die zu Hause nicht ausreichend gefördert werden. Das Abitur ab 7. Januar findet jedoch in Präsenz statt, wobei die Vorbereitung durch den Lockdown erheblich erschwert sein dürfte. Darüber hinaus können auch Klassenarbeiten in der Schule angesetzt werden, falls es keine „Möglichkeit zur Verschiebung„ gibt.

Ursprüngliche Weihnachtsferientermine der Bundesländer

  • Baden-Württemberg: 23.12.-10.01.
  • Bayern: 19.12-10.01.
  • Berlin: 19.12.-03.01.
  • Brandenburg: 19.12.-03.01.
  • Bremen: 23.12.-10.01
  • Hamburg: 19.12.-04.01.
  • Hessen: 19.12.-10.01.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 19.12.-03.01.
  • Niedersachsen: 19.12.-10.01.
  • NRW: 19.12.-06.01.
  • Rheinland-Pfalz: 19.12-03.01
  • Saarland: 19.12.-03.01.
  • Sachsen: 16.12.-03.01.
  • Sachsen-Anhalt: 19.12.-10.01.
  • Schleswig-Holstein: 19.12-06.01.
  • Thüringen: 23.12.-03.01.

Weihnachtsferien in Schulen und Kitas sollen vorverlegt werden

Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann hatten am Sonntag bestätigt, dass die Weihnachtsferien nach vorn verlegt werden, um weitere Kontakte zu vermeiden. „Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen auf Rekordniveau unausweichlich“, erklärte CDU-Politikerin Eisenmann.

Nur für Abschlussklassen solle es Fernunterricht geben. „Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet“, teilte Eisenmann mit.

Außerdem sei eine Notbetreuung von Kindern geplant. Eisenmann erklärte: „Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet.“

Kitas in BW: Notbetreuung an den regulären Öffnungstagen

Für Kita-Kinder werde an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten. „Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte.“ Anspruch auf Notbetreuung hätten Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wo immer das für Sie möglich ist“, bat Kretschmann am Sonntagnachmittag.

Die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich am Sonntagvormittag darauf verständigt, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch deutschlandweit - wann immer möglich - für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.

Eisenmann sagte aber auch: „Allerdings brauchen wir klare und verbindliche Perspektiven für die Kitas und Schulen, sie müssen prioritär wieder geöffnet werden, denn unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung.“ Die Politik müsse im Blick behalten, dass Schulschließungen mit zahlreichen negativen Folgen für die Gesellschaft, insbesondere für Kinder und Jugendliche, verbunden seien. „Deshalb sollten die Einschränkungen des Regelbetriebs so kurz wie möglich werden und auf den Zeitraum bis 10. Januar 2021 beschränkt bleiben.“