DocMorris: Was ist der Grund für die Zwangsvollstreckung?

Arzneimittel in der Apotheke (Symbolbild).
Daniel Reinhardt/dpaHintergrund sind Ordnungsgelder aus Deutschland, die wegen Verstößen gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verhängt worden waren. Im Kern geht es um die Frage, wie DocMorris Preise für verschreibungspflichtige Medikamente dargestellt hat.
Verfahren wegen Werbung als Auslöser
Ausgangspunkt ist ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Bereits im Dezember 2020 verpflichtete sich DocMorris im Rahmen eines Anerkenntnisurteils dazu, eine bestimmte Form der Preiswerbung zu unterlassen. Beanstandet worden war eine Darstellung, bei der neben einer unverbindlichen Preisangabe beziehungsweise einem Apothekenverkaufspreis ein deutlich niedrigerer Betrag angezeigt wurde. Dieser niedrigere Betrag entsprach jedoch nicht einem regulären Verkaufspreis, sondern dem gesetzlichen Eigenanteil beziehungsweise der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte.
Nach Auffassung der Gerichte konnte dadurch der Eindruck entstehen, DocMorris biete verschreibungspflichtige Medikamente zu einem besonders günstigen Preis an. Tatsächlich ergibt sich die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung jedoch nicht aus einem individuellen Rabatt der Versandapotheke.
In den folgenden Jahren kam es erneut zu Streit über ähnliche Darstellungen. Das Landgericht Stuttgart sah darin Verstöße gegen das bestehende Unterlassungsgebot und verhängte mehrfach Ordnungsgelder. Im Juli 2024 wurden 50.000 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde dagegen blieb vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erfolglos. Im April 2025 folgte ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 60.000 Euro, im Oktober 2025 ein weiteres in Höhe von 100.000 Euro.
Bußgelder wurden nicht bezahlt
Da die rechtskräftig festgesetzten Beträge nach Angaben der beteiligten Stellen nicht vollständig gezahlt wurden, leitete die Apothekerkammer Nordrhein die Vollstreckung in den Niederlanden ein, wo DocMorris seinen Sitz hat. Dort wurden unter anderem Konten des Unternehmens gepfändet. Ein niederländisches Gericht bestätigte die Vollstreckung in erster Instanz.
Von anderen aktuellen Verfahren gegen DocMorris ist dieser Fall zu unterscheiden. Parallel gibt es Auseinandersetzungen etwa über Gutscheine, Rabatte und Vergünstigungen im Zusammenhang mit E-Rezepten. Die nun vollstreckten Ordnungsgelder betreffen jedoch konkret die beanstandete Darstellung von Preisen beziehungsweise gesetzlichen Eigenanteilen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
