Einkaufen in Polen: Kauf von Glyphosat, Roundup, Agrosar ‒ diese Strafe droht

Pflanzenschutzmittel aus Polen darf nicht über die Grenze gebracht werden. Welche Strafen drohen?
Patrick Pleul/dpaViele Brandenburger erledigen ihren Einkauf in Polen. An sich nichts Neues. Wer aber auf seiner Einkaufsliste Pflanzenschutzmittel stehen hat, sollte lieber wieder den Stift zücken und den Unkrautvernichter von der Liste streichen. Der Griff zu Roundup, Agrosar und Co im östlichen Nachbarland kann unangenehme Nebenwirkungen mit sich bringen. Auch polnische Behörden schlagen Alarm. Worum geht es?
Umstritten ist der darin enthaltene Wirkstoff Glyphosat, ein Pflanzengift bzw. Breitbandherbizid. Er sollte eigentlich ab dem 1. Januar 2024 verboten werden. Die EU-Kommission verlängerte allerdings im November 2023 die Genehmigung von Glyphosat, weswegen ein nationales Anwendungsverbot europarechtswidrig wäre. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisiert die Entscheidung und spricht sich seit Jahren gegen die Anwendung aus. Denn: „Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel vernichten als Totalherbizid nahezu alle Wildpflanzen und die Artenvielfalt.“ Laut Bund für Umwelt und Naturschutz ist der Stoff sogar „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“.
Glyphosat darf aus Polen nicht eingeführt werden
Privatpersonen ist es untersagt, Pestizide aus anderen EU-Ländern nach Deutschland einzuführen. Das regelt das EU-Recht (EG Nr. 1107/2009). „Die genaue Ausgestaltung der Zulassung (...) kann aufgrund verschiedener Anforderungen in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich aussehen“, heißt es beim Landesamtes für Landwirtschaft (LELF). So ist ein in Polen zugelassenes Pestizid nicht zwingend in Deutschland zulässig. Es gibt aber Ausnahmen. Welche sind das?
Werden Pflanzenschutzmittel aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt, die mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, unterliegen sie dem Parallelhandel. „Sie sind verkehrsfähig, wenn dafür eine Genehmigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorliegt“, sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Andreas Irrling von der Gärtnerei und Baumschule Irrling in Frankfurt (Oder) sieht die Vor- und Nachteile des Produkts. Die Wirkung an sich sei gut, das Mittel funktioniere. „Wir sind für die Garten- und Landschaftsgestaltung froh, dass wir das Mittel noch nehmen dürfen“. Dennoch habe Glyphosat für ihn, gerade bei der großflächigen Anwendung in der Landwirtschaft, einen bitteren Nachgeschmack. „Felder und Hecken sind zum Teil komplett gelb“.
Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmittel
Doch der Kauf von Pflanzenschutzmitteln birgt laut Industrieverband Agrar (IVA) noch mehr Gefahren. Konkret geht es um den illegalen Handel. Davor warnt sogar der polnische Pflanzenschutzverband. Auf dessen Internetseite „bezpiecznauprawa“ heißt es: „Seit Jahren beobachten wir, dass das Problem gefälschter Pflanzenschutzmittel nicht nur auf nationaler, sondern auch auf globaler Ebene zunimmt.“
Auf einem Flyer, den es auch auf Deutsch gibt, wird konkret erwähnt, dass Pflanzenschutzmittel nicht von Marktständen gekauft werden sollten. Wer in Polen illegale oder gefälschte Pestizide kauft, verstoße gegen das Gesetz. Den Käufern drohe eine finanzielle und strafrechtliche Haftung, heißt es dort wörtlich. Der IVA erklärt dazu: „Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel sind nicht getestet und stellen eine nicht abschätzbare Gefährdung dar“. Das gelte für Tiere und Pflanzen, das Wasser und den Boden. Doch woher kommen die Fälschungen und wie erkennen Kunden, ob es sich um ein Plagiat handelt, oder nicht?

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sind auf dem Bazar in Polen erhältlich. Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten.
Janine ReinschmidtBei einem Besuch auf dem Bazar in Slubice dauert es nicht lange, bis die erste Reklame für Unkrautvernichter zu sehen ist. Beide Geschäfte, die damit werben, haben an diesem Tag geschlossen. Ein weiterer Gartenmarkt hat jedoch noch geöffnet. Während im Außenbereich vornehmlich Blumen, Honig und eingelegtes Gemüse verkauft werden, gibt es einen zusätzlichen Innenbereich. Dieser wirkt auf den ersten Blick unscheinbar. Beim genaueren Hinsehen lassen sich einige bunte Flaschen und Kanister in einem Wandregal erkennen. Ob sich darunter auch Pestizide befinden?
Und die gibt es in verschiedenen Größen. Auf einigen Flaschen stehen Hersteller, auf anderen nicht. Der Laden ist zu dem Zeitpunkt kaum besucht. Beim Betreten des Raumes folgt die Verkäuferin umgehend. Zwischen verschiedenen Sprühflaschen erregt eine weiße Flasche die Aufmerksamkeit. Das Etikett, welches nicht mehr ganz an der Flasche klebt, hat die Farben der Deutschlandflagge. Ein Siegel oder eine gesonderte Kennzeichnung sind nicht zu sehen. Auf Nachfrage, ob das Produkt problemlos über die Grenze gebracht werden könnte, antwortet die Verkäuferin mit: „Ja, kein Problem“.
Der größte Hersteller und Vertreiber von illegalem Pflanzenschutzmittel sei China, erklärt der IVA auf seiner Internetseite. Die Plagiate würden mit gefälschten Dokumenten Europa erreichen. Ziel sei es, mit den gefälschten Produkten einen schnellen Profit zu erzielen, ohne Rücksicht auf Gesundheit und Umwelt. Rund zehn Prozent der Pflanzenschutzmittel seien gefälscht, heißt es beim Verband.
Das ist wichtig beim Kauf von Pestiziden
Kai-Uwe Socha vom Brandenburger Landesamt für Landwirtschaft teilt mit, dass es nicht immer leicht zu erkennen sei, dass illegale Pflanzenschutzmittel andere Beistoffe enthalten würden. Das gilt auch beim Kauf im Internet. „Fachhandelseinrichtungen oder auch Garten- und Baumärkte in Deutschland können grundsätzlich als seriös angesehen werden. In jedem Fall muss ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel in deutscher Sprache gekennzeichnet sein“, erklärt Socha weiter. Im polnischen Baumarkt Bricomarché in Slubice gibt es die Pestizide ebenfalls. Sie sind hinter einer Glaswand verriegelt.
Findet der Zoll dennoch Pflanzenschutzmittel im Kofferraum, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das kann mit einer Freiheitsstraße oder einem Bußgeld eingehen. Wie oft der Zoll Delinquenten mit Roundup und Co erwischt, könne man nicht sagen. „Es kommt jetzt aber häufiger vor. Wir kontrollieren nicht nur an der Stadtbrücke, sondern auch auf der A12 und in ganz Ostbrandenburg“, erklärt eine Sprecherin vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder). Im Anschluss wird das Pestizid sichergestellt und an das zuständige Landesamt übergeben. Das ist in dem Fall das LELF.




