Feiertag am 03. Oktober in Brandenburg
: Haben die Bäcker heute geöffnet?

Dürfen die Bäcker am Tag der Deutschen Einheit öffnen? So sind die Vorschriften in Brandenburg.
Von
Lukas Böhl
Potsdam
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Brötchen: ARCHIV - 16.09.2025, Sachsen, Dresden: Brötchen liegen in einer Bäckerei in einem Korb. (Symbolbild) (zu dpa: «Karriere im Handwerk stärker gefragt») Foto: Robert Michael/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kann man heute frische Brötchen kaufen?

Robert Michael/dpa

Wer am Tag der Deutschen Einheit frische Brötchen holen möchte, steht in Brandenburg nicht zwangsläufig vor verschlossenen Türen. Auch am heutigen 3. Oktober dürfen Bäckereien unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Allerdings gelten wegen des Feiertags andere Regeln als an einem gewöhnlichen Samstag.

Der 3. Oktober ist in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag. Grundsätzlich müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Das ergibt sich aus dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz.

Bäckereien dürfen für fünf Stunden öffnen

Für Bäcker gibt es jedoch eine ausdrückliche Ausnahme. Verkaufsstellen, deren Angebot zu einem erheblichen Teil aus Back- und Konditorwaren besteht, dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Erlaubt sind fünf zusammenhängende Stunden zwischen 7 und 19 Uhr.

Eine Bäckerei kann beispielsweise von 7 bis 12 Uhr, von 8 bis 13 Uhr oder auch später am Tag öffnen. Entscheidend ist, dass die Öffnungszeit innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums liegt und fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreitet.

Eine Verpflichtung zur Öffnung gibt es allerdings nicht. Jede Bäckerei beziehungsweise jede Filiale kann selbst entscheiden, ob sie die gesetzlich mögliche Feiertagsöffnung nutzt. Kunden sollten deshalb im Zweifel die Öffnungszeiten ihrer jeweiligen Filiale prüfen.

Warum gilt die Ausnahme am 3. Oktober?

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz sieht die Sonderregel für Back- und Konditorwaren grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen vor. Ausgenommen sind lediglich der erste Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag. An diesen Tagen greift die reguläre Ausnahme für Bäckereien nicht. Der Tag der Deutschen Einheit gehört nicht zu diesen Ausnahmen.

Damit gilt am heutigen 3. Oktober: Bäcker in Brandenburg dürfen öffnen, müssen es aber nicht. Gesetzlich zulässig sind bis zu fünf zusammenhängende Verkaufsstunden zwischen 7 und 19 Uhr.

Wer nicht vor verschlossener Tür stehen möchte, sollte daher vor dem Weg zum Bäcker einen Blick auf die aktuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Filiale werfen.