Flughafen BER
: Lufthansa-Streik heute und morgen - Welche Flüge fallen aus?

Ein zweitägiger Pilotenstreik bei der Lufthansa hat begonnen und führt auch am Berliner Flughafen BER zu Einschränkungen. Die Infos zu den Auswirkungen und Fluggastrechten gibt es hier zusammengefasst.
Von
David Hahn
Berlin
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Wegen der Corona-Pandemie fallen viele Flüge aus - doch wie bekomme ich mein Geld für die Tickets zurück. Gar nicht so einfach zurzeit.

ARCHIV - 30.03.2020, Berlin: Die Anzeigetafel am Flughafen in Tegel zeigt viele gestrichene Flüge mit dem Vermerk «Cancelled» an. (zu dpa «Beschwerdeflut wegen Flugtickets reißt nicht ab») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auf einer Anzeigetafel werden gestrichene Flüge angezeigt. Am Donnerstag und Freitag sind aufgrund eines Streiks wieder Einschränkungen am Berliner Flughafen (BER) zu erwarten.

dpa

Bei der Lufthansa hat ein zweitägiger Pilotenstreik begonnen, der hauptsächlich an den Drehkreuzen Frankfurt und München zu Flugausfällen führt. Auswirkungen sind jedoch auch am Flughafen in Berlin zu erwarten. Worauf müssen sich Fluggäste einstellen und welche Rechte hat man im Fall eines Flugausfalls?

Flughafen in Berlin-Brandenburg (BER): Lufthansa-Streik aktuell

Der Streik startete in der Nacht auf Donnerstag und wird von der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit organisiert. Laut Gewerkschaftschef Andreas Pinheiro werden bundesweit etwa 300 Flüge pro Tag ausfallen. Damit bleibt der Streik deutlich kleiner als die erste Streikwelle am 12. Februar, bei der rund 800 Flüge gestrichen wurden und sich zusätzlich die Kabinengewerkschaft Ufo beteiligt hatte. Flugausfälle sind primär an den Drehkreuzen München und Frankfurt zu erwarten.

Welche Flüge fallen aus?

Mehrere Flüge nach Frankfurt und München wurden bereits gestrichen. Passagiere müssen sowohl heute als auch morgen mit weiteren Ausfällen rechnen und sollen ihren Flugstatus prüfen. Betroffene Reisende werden per E-Mail informiert. Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kommt es darüber hinaus zu massiven Einschränkungen des Luftverkehrs. Der Flughafen BER informiert hier auf dieser Webseite über die aktuellen Abflüge und Ankünfte.

Warnstreik: Welche Rechte haben Passagiere?

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.

Laut ADAC kommt es dabei auf den Einzelfall an:

  • Externe Streiks, etwa von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, werden in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, sodass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen.
  • Interne Streiks, also Arbeitskämpfe des Airline-Personals, können als unternehmerische Entscheidung angesehen werden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen.

Streik: Rechte der Passagiere bei Flugausfällen

Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Reisende folgende Ansprüche:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten, notfalls per Bahn oder Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung erstattet bekommen. Eine Frist von zwei bis drei Stunden für eine Lösung ist dabei angemessen.
  • Erstattung des Ticketpreises: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere das Ticket zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung verlangen – Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
  • Betreuungsleistungen: Falls sich Passagiere länger am Flughafen aufhalten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung bereitzustellen. Die Regelung hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden Verspätung; bei längeren Flügen ab vier Stunden Verspätung.

Falls eine Übernachtung notwendig ist, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.

Stornierung der Reise wegen Streik – was tun?

Wer aufgrund eines Streiks nicht mehr reisen möchte, kann das Ticket in vielen Fällen zurückgeben und den vollen Preis erstattet bekommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Falls sich die Ankunft verzögert, kann sogar eine Reisepreisminderung möglich sein.

Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?

Passagiere können ihre Ansprüche mithilfe des ADAC-Entschädigungsrechners prüfen und über ein Musterformular oder spezialisierte Dienstleister geltend machen. Auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bietet kostenlose Unterstützung, falls es zu Problemen mit der Airline kommt. Zudem können Verbraucherzentralen mit der Flugärger-App helfen, Ansprüche durchzusetzen.