Seit Mittwoch, 24.11.2021, gelten in Brandenburg neue Corona-Regeln. Die Sieben-Tages-Inzidenz, die Belegung der Krankenhausbetten und die Auslastung der Intensivstationen gelten als Indikatoren für die Maßnahmen, die vorerst bis zum 15. Dezember 2021 in Kraft sein sollen. Neben dem Einzelhandel, privaten Feiern und dem öffentlichen Personennahverkehr sind auch sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“, zu denen auch Friseure gehören, von diesen neuen Regelungen betroffen.
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Aktuelle Corona-Regeln in Brandenburg – 2G beim Friseurbesuch

Das brandenburgische Kabinett verschärfte angesichts der steigenden Corona-Zahlen vergangene Woche die „Eindämmungsverordnung“ des Landes Brandenburg. In diesem Zuge wurde auch die 2G-Regel für Friseursalons eingeführt. In der Erklärung des Landes Brandenburg hieß es hierzu: „Die 2G-Regel soll auch gelten für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch Friseurhandwerk.“ Das heißt, dass der Zutritt zum Friseursalon nur noch Genesenen und vollständig Geimpften gewährt wird.

2G-Regel beim Friseur in Brandenburg – Was gilt für Schülerinnen und Schüler?

Der Friseurbesuch ist in Brandenburg aktuell nur für Menschen erlaubt, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und dies auch nachweisen können. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Diese gelten für folgende Gruppen:
  • Kinder bis zum Alter von 12 Jahren.
  • Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren, die einen Testnachweis vorlegen können.
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie während des Friseurbesuchs durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen und die gesundheitlichen Gründe vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachweisen können.

Schnelltest oder PCR – Welchen Test braucht man beim Friseur in Brandenburg?

Die brandenburgische Eindämmungsverordnung sieht für Friseursalons grundsätzlich die 2G-Regel vor. Der Zutritt wird hier nur Genesenen oder Geimpften gewährt, ein Testnachweis ist in diesem Fall nicht notwendig. Allerdings gilt eine Ausnahmeregelung für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren, die auch mit einem negativen Test zum Friseur dürfen. Diese müssen entweder einen Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt sein darf.

Maskenpflicht beim Friseur in Brandenburg: FFP2 oder OP-Maske?

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg schreibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Friseurbesuch vor. Bei der Maske kann es sich laut Verordnung entweder um eine OP-Maske oder um eine FFP2-Maske handeln. Nur FFP2-Masken ohne Atemventil sind erlaubt. Auch bezüglich der Masken gibt es Ausnahmen, die für folgende Gruppen gelten:
  • Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können. In diesem Fall müssen sie eine alternative Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Kinder bis zum Alter von 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren müssen keine Maske tragen.
  • Auch Personen, für die das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist sind von der Maskenpflicht befreit.

Körpernahe Dienstleistung: Was ist das?

Zu den körpernahen Dienstleistungen zählt alles, was die Wahrung eines 1,5-Meter-Abstands zur Erbringung der Leistung nicht möglich macht. Dazu gehören unter anderem:
  • Friseure und Barbershops
  • Kosmetikstudios
  • Nagelstudios
  • Körperpflege-Einrichtungen
  • Massage-Einrichtungen
  • Therapeutische Einrichtungen (z. B. Physiotherapie)
  • Sexuelle Dienstleistungen

Wie lange gilt 2G beim Friseur in Brandenburg?

Dass nur noch Geimpfte und Genesenen einen Friseurbesuch wahrnehmen dürfen, gilt seit dem 24.11.2021. Die strengen Regeln sollten vorerst bis 15.12. gelten. Es ist aber durchaus möglich, dass sie danach verlängert werden.