Gefährliche Opiumalkaloide
: Mohn-Rückruf in diesen Bundesländern

Mohn ist eine beliebte Backzutat, auch in der Vorweihnachtszeit. Ein Produzent muss nun sein Mohn-Produkt zurückrufen. Diese Bundesländer sind betroffen.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Zwei Schlafmohnkapseln auf einem Feld.

Schlafmohnkapseln auf einem Feld. Ein Hersteller von Backmohn hat sein Produkt zurückgerufen. Es wurde erhöhte Werte verschiedener Opiumalkaloide nachgewiesen. Diese Bundesländer sind betroffen.

Peter Steffen/dpa

Gerade zu bzw. kurz vor Weihnachten entdecken viele Menschen ihre Backkünste (wieder). Jetzt muss ein Hersteller sein Mohn-Produkt bundesweit zurückrufen. Der Grund ist erschreckend: Es wurden zu hohe Mengen an Opiumalkaloiden (dazu gehören wie Morphin, Thebain, und Codein) nachgewiesen. Welche Bundesländer vom Rückruf betroffen sind.

Mohn-Rückruf: Das ist der Grund

In dem Mohn-Produkt, welches aktuell vom Rückruf betroffen ist, wurde ein erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden (dazu gehören wie Morphin, Thebain, und Codein) nachgewiesen. Solche Stoffe kommen zwar in industriell genutzten Schlafmohnpflanzen („Papaver somniferum L.“) natürlicherweise vor, allerdings nicht in den Samen, sondern im Milchsaft noch unreifer Mohnkapseln.

Mohn-Rückruf: Um dieses Produkt geht es

Dieses Produkt wird zurückgerufen: Mohn, 250 g

Dieses Produkt wird zurückgerufen: Mohn, 250 g

MONOLITH MITTE GmbH

Produktdaten:

  • HOSYAUSHKA Mohn 250 Gramm
  • Inverkehrbringer: MONOLITH MITTE GmbH, Robert-Bosch-Straße 8,  33178 Borchen
  • Mindesthaltbarkeit: 30.04.2026
  • Chargennummer: L 250921V159
  • Grund: Erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden.

In diesen Bundesländern wurde das Produkt verkauft

Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de wurde das Mohn-Produkt in folgenden Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Wie gelangen Opiumalkaloide in Backmohn?

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann es vorkommen, dass Grenzwerte überschritten werden. Oft sei das der Fall, wenn es zu einer externen Verunreinigung während der Ernte oder durch Schadinsekten gekommen ist.

So gefährlich ist das Produkt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits 2006 festgestellt, dass die Morphingehalte von Speisemohn stark variieren. In ungünstigen Fällen können damit über Lebensmittel Morphinmengen aufgenommen werden, die laut BfR im therapeutischen Bereich liegen, das bedeutet, es kann im schlimmsten Fall bei solchen Dosen zu Bewusstseinsbeeinträchtigungen, Atemdepression und Herzkreislaufeffekten kommen. Aufgrund der Gefährlichkeit solcher Verunreinigungen hat die EU bereits 2018 neue Grenzwerte festgelegt.

Was können Betroffene tun?

Wer das Produkt gekauft hat, sollte es nicht verzehren. Das Produkt kann, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in der Verkaufsstelle gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.