Germanwings-Absturz in Frankreich: Gericht weist Klage der Hinterbliebenen ab

Trümmerteile der Germanwings-Maschine: Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen (Archivbild).
Sebastien Nogier/epa/dpa- Landgericht Braunschweig wies Klage von 30 Hinterbliebenen gegen den Staat ab.
- Gefordert war zusätzliches Schmerzensgeld von 500 bis 110.000 Euro.
- Vorwurf: Das Luftfahrtbundesamt habe die Flugtauglichkeit des Co-Piloten unzureichend überwacht.
- Gericht sah geringe Erfolgsaussichten bereits vor der Verhandlung – Klage blieb erfolglos.
- Hintergrund: 2015 starben 150 Menschen, der Co-Pilot ließ die Maschine absichtlich abstürzen.
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Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 mit 150 Toten ist die Klage abgewiesen worden. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.
Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hatte das Landgericht Braunschweig über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat verhandelt. Die Kläger warfen dem in der niedersächsischen Stadt ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Co-Pilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt.
Alle Insassen starben bei dem Absturz
Die Hinterbliebenen forderten Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro. Das Gericht hatte schon vor Verhandlungsbeginn die Aussichten auf einen Erfolg der Klage als gering eingeschätzt.
Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren am 24. März 2015 alle 150 Insassen gestorben. Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich hatte abstürzen lassen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.