Grundsteuer in Potsdam: So hoch sind die Hebesätze 2025

Das Areal „Potsdamer Mitte“. Hier gibt es die Hebesätze für Potsdam im Überblick.
Monika Skolimowska/dpaDie Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauungen, die von den Gemeinden zur Finanzierung kommunaler Aufgaben erhoben wird. Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft, die eine Neubewertung aller Grundstücke vorsieht. Auch wenn das gesamte Steueraufkommen gleich bleiben soll, kommt es für manche Steuerzahler zu erheblichen Steigerungen, während es für andere billiger wird.
Grundsteuer 2025: Wie berechnet sie sich?
Die Grundsteuer in Potsdam wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zunächst bewertet das Finanzamt das Grundstück und legt den sogenannten Grundsteuerwert oder auch Einheitswert genannt fest. Anschließend wird dieser Wert mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, die je nach Art des Grundstücks variiert. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Grundsteuermessbetrag. Um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen, wird dieser Betrag schließlich mit dem von der Stadt Potsdam festgelegten Hebesatz multipliziert. Die Höhe des Hebesatzes wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die neue Satzung für 2025 ist erforderlich, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie die daraus resultierenden Regelungen von Bund und Land zu erfüllen. Folglich ergeben sich für dieses Jahr neue Hebesätze.
Grundsteuer A und B: Hebesatz in Potsdam
Die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheiden sich in der Art der Grundstücke, die besteuert werden. Während die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt und somit Grundstücke betrifft, die überwiegend landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden, bezieht sich die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Grundstücke. Dazu zählen Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke in Siedlungsgebieten. Die Höhe der Grundsteuer wird durch kommunale Hebesätze bestimmt, wobei die Grundsteuer B in der Regel deutlich höher ausfällt als die Grundsteuer A. Vor der Grundsteuerreform betrugen die Hebesätze in Potsdam für die Grundsteuer A 250 Prozent und für die Grundsteuer B 545 Prozent. Ab 2025 gelten die folgenden Hebesätze:
- Grundsteuer A: 230 Prozent
- Grundsteuer B: 330 Prozent
