Halloween 2026: Diese Kostüme sind verboten - es drohen hohe Strafen

Halloween : Gruselige Dekoration leuchten (Symbolbild)
Martin Schutt/dpaAn Halloween sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Ob blutverschmierter Serienkiller, gruseliger Clown oder Untoter: Je schauriger das Kostüm, desto besser. Doch manche Verkleidungen können tatsächlich Ärger mit der Polizei bringen.
Besonders bei Waffenattrappen, Uniformen und verbotenen Symbolen ist Vorsicht geboten. Unter Umständen drohen sogar Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Auch wer mit einer Halloween-Maske Auto fährt, kann zur Kasse gebeten werden.
Halloween 2026: Vorsicht bei Waffenattrappen
Ein blutiges Messer zum Serienkiller-Kostüm, eine Pistole für den Zombie-Polizisten oder eine Axt für den Horrorclown: Waffen gehören zu vielen beliebten Halloween-Verkleidungen. Doch nicht alles, was als Kostümzubehör verkauft wird, darf auch in der Öffentlichkeit getragen werden.
Laut § 42a des Waffengesetzes ist es grundsätzlich verboten, sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Dabei handelt es sich unter anderem um Nachbildungen von Schusswaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen können darunterfallen.
Entscheidend ist, ob die Attrappe eindeutig als Spielzeug erkennbar ist. Das Waffengesetz nennt dafür unter anderem folgende Merkmale:
- Die Spielzeugwaffe ist mindestens 50 Prozent größer oder kleiner als das echte Vorbild.
- Sie enthält auffällige, neonfarbene Materialien.
- Sie besitzt keine typischen Kennzeichnungen echter Feuerwaffen.
Ein knallbuntes Plastikschwert oder eine offensichtlich künstliche Horror-Axt ist daher in der Regel weniger problematisch als eine realistisch aussehende Pistole. Auch bei Messern und Schwertern ist Vorsicht geboten: Echte Klingen können unabhängig vom Kostüm unter das Waffengesetz fallen. Für öffentliche Veranstaltungen gelten teilweise zusätzliche Verbote.
Wer verbotenerweise eine Anscheinswaffe mit sich führt, riskiert nach § 53 WaffG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Als Polizist oder Soldat verkleidet: Ist das erlaubt?
Auch Uniformen sind an Halloween beliebt. Besonders Polizei-, Militär- und Gefängniswärter-Kostüme gehören zu den Klassikern. Solange es sich um eine eindeutig erkennbare Fantasieverkleidung handelt, ist das normalerweise kein Problem.
Anders sieht es aus, wenn das Kostüm einer echten Uniform zum Verwechseln ähnlich sieht.
Nach § 132a des Strafgesetzbuchs ist es verboten, bestimmte Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen unbefugt zu tragen. Das gilt auch für Kleidungsstücke, die den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind.
Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Besonders problematisch wird es, wenn sich jemand nicht nur als Polizist verkleidet, sondern tatsächlich den Eindruck erweckt, eine Amtsperson zu sein. Wer beispielsweise andere Menschen kontrolliert oder ihnen Anweisungen erteilt, kann sich zusätzlich wegen Amtsanmaßung strafbar machen.
Unser Tipp: Setzen Sie bei Halloween-Verkleidungen auf offensichtlich fiktive Uniformen, auffällige Accessoires und gruseliges Make-up, statt echte Dienstkleidung möglichst genau nachzuahmen.
Diese Symbole sind auch an Halloween verboten
Wer sich an Halloween als Bösewicht verkleiden möchte, sollte bei der Kostümwahl ebenfalls aufpassen. Denn nicht jedes historische oder politische Symbol darf öffentlich gezeigt werden.
In Deutschland verbietet § 86a StGB die öffentliche Verwendung bestimmter Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Hakenkreuze und bestimmte andere nationalsozialistische Symbole
- SS-Runen und weitere Kennzeichen verbotener Organisationen
- Verbotene Parolen und Grußformen
- Uniformteile und Abzeichen entsprechender Organisationen
Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Dass eine entsprechende Uniform nur als Halloween-Kostüm gedacht ist, macht ihre Verwendung nicht automatisch erlaubt. Zwar sieht das Gesetz Ausnahmen vor, etwa für Kunst, Wissenschaft oder die historische Aufklärung. Eine gewöhnliche Halloween-Party fällt aber nicht allein deshalb darunter, weil die Verkleidung satirisch gemeint ist.
Halloween-Masken: Gilt ein Vermummungsverbot?
Ob Totenkopf, Dämon oder Horrorclown: Masken gehören zu Halloween einfach dazu. Aber darf man damit auch auf der Straße unterwegs sein?
Grundsätzlich ja. Es gibt in Deutschland kein allgemeines Verbot, sich an Halloween in der Öffentlichkeit zu maskieren.
Allerdings existieren im Versammlungsrecht Vorschriften gegen bestimmte Formen der Vermummung. Diese greifen insbesondere bei Versammlungen und unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Welche Regeln gelten, hängt auch vom Bundesland ab.
Ein gewöhnlicher Halloween-Spaziergang oder eine private Halloween-Party ist deshalb nicht automatisch vom Vermummungsverbot betroffen.
Wer allerdings mit einer Maske Straftaten begeht oder sich bei einer Polizeikontrolle einer rechtmäßigen Identitätsfeststellung widersetzt, kann zusätzliche Probleme bekommen.
Mit Halloween-Kostüm Auto fahren: Was ist erlaubt?
Wer mit dem Auto zur Halloween-Party fährt, sollte sich gut überlegen, ob er bereits vollständig verkleidet hinter dem Steuer sitzt.
Denn nach § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Sicht und Gehör beim Autofahren nicht beeinträchtigt sein. Zudem gilt für Kraftfahrzeugführer ein ausdrückliches Verhüllungsverbot: Das Gesicht darf nicht so verdeckt werden, dass der Fahrer nicht mehr erkennbar ist.
Problematisch können daher beispielsweise sein:
- Große Halloween-Masken, die das Gesicht vollständig verdecken
- Übergroße Perücken, die das Sichtfeld einschränken
- Aufwendige Kostüme, die die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen
- Riesige Monsterfüße oder ungeeignetes Schuhwerk, das die Bedienung der Pedale erschwert
Wer sein Gesicht beim Autofahren unzulässig verhüllt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.
Kommt es wegen eines ungeeigneten Kostüms zu einem Unfall, kann das außerdem versicherungsrechtliche Folgen haben. Beispielsweise kann eine Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung unter bestimmten Voraussetzungen kürzen. Der Versicherungsschutz entfällt allerdings nicht automatisch, nur weil jemand verkleidet gefahren ist.
Am sichersten ist es deshalb, die Maske erst nach der Autofahrt aufzusetzen.
Halloween 2026: Auch bei Streichen drohen Strafen
Nicht nur bei Kostümen können Halloween-Fans Ärger bekommen. Auch der traditionelle Spruch „Süßes oder Saures“ ist kein Freifahrtschein für Streiche.
Wer keine Süßigkeiten bekommt, darf deshalb weder fremdes Eigentum beschädigen noch andere Menschen bedrohen.
Eier gegen Hausfassaden zu werfen, Autos zu zerkratzen oder Briefkästen zu beschädigen, kann rechtliche Konsequenzen haben. Je nach Handlung kommen beispielsweise Sachbeschädigung oder andere Straftatbestände infrage.
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass bei Halloween-Streichen entstandene Schäden nicht automatisch von einer Versicherung übernommen werden. Insbesondere vorsätzlich verursachte Schäden können für die Verursacher teuer werden.
Fazit: Diese Halloween-Kostüme sind 2026 problematisch
Ob Hexe, Vampir, Zombie oder Filmfigur: Die meisten Halloween-Kostüme sind in Deutschland völlig unproblematisch. Entscheidend ist vor allem, welche Gegenstände und Symbole zur Verkleidung gehören und wie realistisch das Kostüm wirkt.
Wer auf täuschend echte Waffenattrappen, unzulässige Uniformen und verbotene Kennzeichen verzichtet, ist rechtlich meist auf der sicheren Seite. Gruselige Masken dürfen grundsätzlich getragen werden – nur beim Autofahren gelten strengere Regeln.
So steht einer schaurig-schönen Halloween-Nacht nichts im Weg.
