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: Haus zu Lebzeiten übertragen oder erst nach dem Tod vererben?

Kauf, Verkauf oder Überlassung von Immobilien sind rechtlich komplizierte Vorgänge und müssen daher beurkundet werden. Es gibt vieles zu beachten. Notare der Notarkammer Brandenburg geben Tipps.
Von
Annegret Krüger,
Kerstin Macht
Frankfurt (Oder)
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Nicht wenige Ehepaare überlegen, wenn sie älter werden, das eigene Heim schon zu Lebzeiten an eines ihrer Kinder zu überschreiben. Das sollte aber gut überlegt sein.

Christin Klose/dpa