In sechs Bundesländern
: Rückruf von gefrorenen Rösti-Fries wegen Fremdkörpern

Kunden in mehreren Bundesländern sollen „Snackmaster Rösti-Fries“ nicht essen. Der Hersteller rät vom Verzehr ab und bietet eine Rückgabe auch ohne Kassenbon an.
Von
dpa
Löningen
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Betroffene Packungen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. (Symbolbild)

Sina Schuldt/dpa
  • Hersteller ruft „Snackmaster Rösti-Fries“ wegen Fremdkörpern zurück.
  • Betroffen: 450-Gramm-Beutel, Charge L6239, Mindesthaltbarkeit 02/2028.
  • Vom Verzehr wird abgeraten – mögliche harte, beigefarbene Kunststoffteile.
  • Verkauf bei Netto in BW, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland.
  • Rückgabe ohne Kassenbon möglich. Der Kaufpreis wird erstattet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Hersteller Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH ruft gefrorene „Snackmaster Rösti-Fries“ wegen Fremdkörpern zurück. Es handelt sich um die 450 Gramm-Beutel mit der Chargennummer L6239 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2028, wie der Hersteller aus Niedersachsen auf seiner Internetseite mitteilte. 

Vom Verzehr wird dringend abgeraten, da eine Kontamination mit harten, beigefarbenen Kunststoffteilen nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Tüten wurden in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Netto verkauft. Betroffene Packungen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.