Lebensmittel-Rückruf
: Verletzungsgefahr durch Fremdkörpern in diesem Tiefkühlprodukt

Lebensmittel-Rückruf: In diesem Tiefkühlprodukt können sich Kunststoffteile befinden – es herrscht Verletzungsgefahr. Verzehren Sie dieses Produkt nicht mehr!
Von
Doreen Matschuk
Potsdam
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Behörden weiten Rückruf für französischen Käsehersteller aus: ARCHIV - 18.06.2024, Berlin: Die Kategorienauswahl der App «Lebensmittelwarnung.de» ist während einer Pressekonferenz des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu neuen Funktionen des Internetportals «lebensmittelwarnung.de» sowie einer App für Smartphones vor dem Applogo zu sehen. (zu dpa: «Behörden weiten Rückruf für französischen Käsehersteller aus») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Lebensmittel-Rückruf: Verletzungsgefahr durch Kunststoffteile. Verzehren Sie dieses Produkt lieber nicht mehr. Was Kunden jetzt tun können. (Symbolbild)

Sebastian Gollnow/dpa
  • Alnatura ruft Tiefkühl-Rahmspinat zurück, da Kunststoffteile enthalten sein könnten.
  • Betroffen sind Packungen mit der Chargennummer L240924 N3 und dem MHD 25.03.2026.
  • Kunden sollten das Produkt nicht verzehren und können es zurückgeben.
  • Rückgabe in Alnatura-Filialen und anderen Handelsketten möglich.
  • Weitere Rückrufe zu TK-Fisch, IKEA und Rossmann wegen Verletzungsgefahr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Lebensmittel-Rückruf: Heutzutage sind Produktrückrufe ein wesentlicher Bestandteil der Verbrauchersicherheit. Unternehmen sind verpflichtet, potenzielle Gefahren ihrer Produkte transparent zu kommunizieren, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.

Achtung Rückruf wegen Verletzungsgefahr

Aktuell informiert Alnatura über den Rückruf des Tiefkühlartikels „Alnatura Rahmspinat“. Das Unternehmen warnt davor, dass sich in einzelnen Packungen möglicherweise gelbe Kunststofffremdkörper befinden könnten. Diese können zum Verletzungsrisiko werden.

Kunststoffteile im Tiefkühlprodukt – dieses Produkt nicht mehr verzehren!

Dieses Produkt wurde über Alnatura-Filialen und weitere Handelsketten in allen Bundesländern vertrieben, somit auch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein. Kunden, die den betroffenen Rahmspinat gekauft haben, sollten diesen nicht mehr verzehren.

Dieses Alnatura-Produkt ist vom Rückruf betroffen:

  • Produktname: Alnatura Rahmspinat tiefgefroren
    Verpackungseinheit: 450 g
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 25.03.2026
    Chargen-/Lotnummer: L240924 N3
    Hersteller: Alnatura Produktions- und Handels GmbH

Die Chargennummer ist auf der Seite der Faltschachtel unter dem Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt.

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben, Holz- und Kunststoffsplitter in Produkten können zu schwerwiegenden Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen! Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte nicht mehr verwenden und dem Handel zurückbringen.

Weitere aktuelle Rückrufe:

Kunden können das Produkt zurückgeben

Kundinnen und Kunden, die den betroffenen Alnatura Rahmspinat erworben haben, können diesen in die Märkte zurückbringen und erhalten Ersatz. Alnatura entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und bedauert den Vorfall sehr.