Letzte Verteidigungswelle
: Haftstrafen in Prozess um rechtsextreme Gruppierung

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen verhängt.
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red/afp/dpa
Hamburg
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Urteil Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe: 05.08.2026, Hamburg: Die Angeklagten sitzen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn eines weiteren Prozesstags im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle». In dem Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch das Urteil gesprochen. Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In dem Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle" wurde vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch das Urteil gesprochen.

Christian Charisius/dpa
  • Hamburger Oberlandesgericht verurteilte acht Rechtsextremisten zu Haftstrafen.
  • Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – teils wegen versuchten Mordes.
  • Vorwürfe: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Unterstützung.
  • Geplante Spreng- und Brandanschläge zielten auf Geflüchtete und Linke.
  • Erste Taten waren bereits verübt worden, bevor das Urteil erging.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Hamburger Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung Letzte Verteidigungswelle sind am Mittwoch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt.

Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt ein Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie.

Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“

Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer waren bei einer Razzia festgenommen worden. (Archivbid)

Bernd Wüstneck/dpa

Die bundesländerübergreifend aktive Gruppierung aus teils sehr jungen und noch minderjährigen Beschuldigten war im Mai vergangenen Jahres von Sicherheitskräften zerschlagen worden. Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer waren bei einer Razzia festgenommen worden, andere befanden sich schon in Haft.

Haftstrafen in Prozess um „Letzte Verteidigungswelle“

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten – so einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025.

Verletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Festgenommen wurden einige der Angeklagten im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Die Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt.

Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Der Prozess fand aufgrund des Alters einiger Beschuldigter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur für die Urteilsverkündung galt das nicht.