Hohe Benzinpreise: Wie viel Sprit darf man aus Polen mitnehmen?

An einer Preistafel sind Kraftstoffpreise einer polnischen Tankstelle zu sehen. Zahlreiche Menschen aus grenznahen Regionen tanken in Polen. (Symbolbild)
Frank Hammerschmidt/dpaDie erneut gestiegenen Spritpreise in Deutschland bewegen derzeit viele Autofahrer dazu, zum Tanken über die Grenze zu fahren. Vor allem im polnischen Grenzgebiet, beispielsweise in Słubice bei Frankfurt (Oder), ist Kraftstoff deutlich günstiger. Wer dort nicht nur sein Fahrzeug betankt, sondern auch Reservekanister füllt, sollte jedoch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Große Preisunterschiede zwischen Deutschland und Polen
Der Preisunterschied bei Kraftstoffen zwischen Deutschland und Polen ist derzeit deutlich.
Während Diesel und Super in Deutschland im Durchschnitt rund 2,20 Euro pro Liter kosten und Super E10 bei etwa 2,14 Euro liegt, werden in Polen für Diesel ungefähr 1,72 Euro und für Benzin rund 1,68 Euro fällig.
Bei einer vollständigen Tankfüllung können Autofahrer dadurch schnell einen zweistelligen Betrag sparen. Entsprechend stark frequentiert sind die Tankstellen in Grenznähe.
Wie viel Kraftstoff darf im Auto transportiert werden?
Für den Transport von Kraftstoff gelten zunächst die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Sie regeln, welche Mengen in einem Fahrzeug mitgeführt werden dürfen.
In Deutschland – und nahezu identisch auch in Polen – gelten folgende Höchstgrenzen:
- maximal 60 Liter pro Behälter
- insgesamt höchstens 240 Liter pro Fahrzeug
Diese Grenzen beziehen sich ausschließlich auf den sicheren Transport. Steuer- und zollrechtliche Vorgaben sind davon unabhängig.
Im Alltag sind die genannten Mengen jedoch meist nur von theoretischer Bedeutung, da bereits bei deutlich geringeren Mengen andere Vorschriften zu beachten sind.
Entscheidend ist das Steuerrecht
Für Autofahrer sind bei der Einreise nach Deutschland vor allem die Vorschriften des Energiesteuerrechts relevant. Demnach dürfen bis zu 20 Liter Kraftstoff in einem Reservekanister steuerfrei eingeführt werden. Für darüber hinausgehende Mengen fällt grundsätzlich Energiesteuer an.
Der Kraftstoff im regulären Fahrzeugtank wird dabei nicht mitgerechnet.
Wer also mehr als 20 Liter in Kanistern über die Grenze bringt, muss die zusätzliche Menge versteuern – selbst wenn sie nach dem Gefahrgutrecht transportiert werden darf.

