Nachzahlung für Beamte in Berlin
: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Viele Berliner Beamte warten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf eine Nachzahlung für die zu niedrige Besoldung vergangener Jahre.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Geld: ARCHIV - 15.09.2025, Sachsen, Leipzig: Geldscheine liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Falsche Polizisten stehlen Seniorin fast 5.000 Euro») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?

Hendrik Schmidt/dpa

Die kurze Antwort: Einen verbindlichen Auszahlungstermin gibt es bislang nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat Berlin zwar eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt. Diese Frist betrifft aber die gesetzliche Neuregelung – nicht den Zeitpunkt, zu dem die Nachzahlung auf dem Konto sein muss.

Wann kommt die Nachzahlung für Berliner Beamte?

Der Berliner Senat kann derzeit weder den Beginn noch den Abschluss der Nachzahlungen verbindlich nennen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte auf eine parlamentarische Anfrage ausdrücklich, dass der Zeitplan vom Abschluss des Reparaturgesetzes und vom anschließenden parlamentarischen Verfahren abhängt. Ein belastbarer Termin für die individuellen Nachberechnungen und Nachzahlungen könne deshalb noch nicht prognostiziert werden.

Für Betroffene bedeutet das: Die Frist 31. März 2027 darf nicht mit einem Auszahlungstermin verwechselt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt lediglich, dass der Berliner Gesetzgeber bis zu diesem Datum verfassungskonforme Regelungen schafft. Erst das Reparaturgesetz wird die Grundlage dafür schaffen, die konkreten Ansprüche zu bestimmen und die Zahlungen abzuwickeln.

Warum muss Berlin überhaupt nachzahlen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Berliner A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 überprüft. Zahlreiche Regelungen waren mit dem in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten Anspruch auf amtsangemessene Alimentation nicht vereinbar. Das Gericht verpflichtete Berlin deshalb, die Rechtslage zu korrigieren.

Die Entscheidung betrifft allerdings nicht jede Besoldungsgruppe in jedem Jahr gleichermaßen. Der Beschluss enthält für einzelne Besoldungsgruppen und Zeiträume Ausnahmen. So waren beispielsweise bestimmte Grundgehaltssätze der Gruppen A 14 bis A 16 in einzelnen Jahren verfassungsgemäß.

Wer bekommt eine Nachzahlung?

Auch hier ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genauer als die häufig verwendete Kurzformel „Nachzahlung nur bei Widerspruch“.

Das Gericht verlangt eine rückwirkende Korrektur für die Kläger der Ausgangsverfahren sowie für Beamtinnen und Beamte, über deren Ansprüche noch nicht abschließend entschieden wurde. Entscheidend ist, dass sie sich zeitnah mit einem zulässigen Rechtsbehelf gegen die Höhe ihrer Besoldung gewehrt haben. Ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren muss nach den Ausführungen des Gerichts nicht zwingend noch anhängig sein.

Welche Personen am Ende konkret eine Zahlung erhalten und wie die jeweiligen Fälle behandelt werden, muss Berlin im Reparaturgesetz und im anschließenden Verwaltungsverfahren umsetzen.

Wie viele Fälle müssen bearbeitet werden?

Die Dimension ist erheblich. Nach Angaben der Berliner Finanzverwaltung wurden für die Jahre 2008 bis 2024 von den Behörden insgesamt rund 100.000 oder mehr Widersprüche gemeldet. Dabei handelt es sich ausdrücklich um die Zahl der Widersprüche und nicht automatisch um ebenso viele unterschiedliche Personen. Die detaillierte Auswertung und Plausibilitätsprüfung war zuletzt noch nicht abgeschlossen.

Auch die technische Umsetzung ist noch ein Faktor. Im März 2026 erklärte der Senat, dass für die Nachberechnungen bislang keine zusätzlichen Personalkapazitäten vorgesehen seien. Gleichzeitig werde geprüft, ob IT-Unterstützung, automatisierte Verfahren oder externe Dienstleister eingesetzt werden können.

Achtung: Nachzahlung im August 2026 ist etwas anderes

Für Verwirrung sorgt derzeit eine zweite Zahlung an Berliner Beamte. Die reguläre Besoldung wurde rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent erhöht. Das Landesverwaltungsamt hat angekündigt, diese Anpassung in der Abrechnungsperiode August 2026 rückwirkend zum April umzusetzen.

Diese Zahlung ist nicht die Nachzahlung aufgrund der verfassungswidrigen Besoldung von 2008 bis 2020.

Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge:

Die Besoldungsanpassung 2026/2027 erhöht die aktuellen Bezüge und wird rückwirkend ab April 2026 abgerechnet. Das Reparaturgesetz für 2008 bis 2020 soll die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete frühere Besoldung korrigieren. Für diese Zahlungen steht noch kein verbindlicher Auszahlungstermin fest.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer für die Jahre 2008 bis 2020 seine Besoldung beanstandet hat, sollte vorhandene Widersprüche, Bescheide und sonstige Unterlagen aufbewahren. Nach Verkündung des Reparaturgesetzes will der Senat weitere Verfahrenshinweise und Handlungsempfehlungen veröffentlichen.

Für die individuelle Anspruchshöhe werden letztlich unter anderem das betreffende Jahr, die damalige Besoldungsgruppe und weitere persönliche beziehungsweise besoldungsrechtliche Faktoren relevant sein. Erst wenn das Reparaturgesetz vorliegt, lässt sich zuverlässig beurteilen, wie Berlin die Berechnung konkret ausgestaltet.