Neu ab 2025: Was sich in Mecklenburg-Vorpommern ab Neujahr ändert

Wo bleibt für Bürgerinnen und Bürger in MV 2025 mehr übrige, wo wird es teuer? Und was ändert sich noch? Eine Übersicht: Das ist neu in Mecklenburg-Vorpommern. (Symbolbild)
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen ab 2025 betreffen Kurtaxe, Abfallkalender, Bundestagswahl und Kindergeld.
- Neue Kurtaxe in Wolgast und Usedom; neue Abfallkalender.
- Bundestagswahl am 23.02.2025, neue Regeln verkleinern den Bundestag.
- Erhöhung des Kindergeldes und Änderungen bei Elterngeld.
- Mehr Kindergeld und Mindestlohn, neue Regelungen für Strom- und Gaspreise, Amalgam-Verbot, und neuer Name gesetzlich erlaubt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Was ist neu in Mecklenburg-Vorpommern ab 2025, was ändert sich auf Bundesebene? Kurze Antwort: Einiges. Manches wird für Verbraucherinnen und Verbraucher besser oder günstiger, anderes wird teurer. Welche Änderungen das neue Jahr in Mecklenburg-Vorpommern mit sich bringt, in einer Übersicht.
Übersicht: Das ist neu ab 2025
- Elektronische Patientenakte, Zusatzbeitrag der Krankenkassen und Pflegeversicherung
- Kurtaxe 2025 in Mecklenburg-Vorpommern: Wolgast und Usedom mit Neuerungen
- Neue Abfallkalender und Tourenpläne
- Bundestagswahl 2025
- Mehr Kindergeld, niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
- Neue Reform für das Namensrecht
- Digitale Passfotos ab 2025
- Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der PKV
- Keine Amalgam-Füllungen mehr erlaubt
- Das ist neu bei der Post ab 2025
- Autofahren und Bahnfahren wird 2025 teurer
- Strompreis 2025 und dynamische Strompreistarife
- Gaspreise 2025
- Höherer Mindestlohn, Minijobber-Verdienstgrenze und Wohngeld
- Ausbildungsvergütung und Rente
- Steuerliche Änderungen 2025
- Nur noch HDTV bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern
- Technik und PC: USB-C für alle, Windows-Support
- Neue Grenzwerte für Kaminöfen ab 2025
- Förderung von Wärmepumpen nur noch mit Smart-Meter-Gateway
Elektronische Patientenakte (ePA), Zusatzbeitrag der Krankenkassen und Pflegeversicherung ab 2025
Die elektronische Patientenakte kommt! Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat die Information dazu in der Regel bereits erhalten. Die Akte soll zum Start folgende Informationen enthalten (weitere Funktionen sind in Planung):
- Informationen zu Erkrankungen
- Arztbriefe, Operationsbefunde
- Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT-Ergebnisse
- Arzneimittel, die der Inhaber oder die Inhaberin der Patientenakte per E-Rezept verordnet bekommen hat.
Die ePA wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen Deutschlands eingeführt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die elektronische Patientenakte dann frühestens ab März 2025 verfügbar sein.
Bereits zum Jahreswechsel wird in allen Bundesländern der mögliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht. Bisher lag der bei maximal 1,7 Prozentpunkten. Ab 2025 wird dieser Satz auf maximal 2,5 Prozentpunkte erhöht. Für Versicherte wichtig: Wer ein Informationsschreiben von der Krankenkasse bekommt, in dem diese über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert, darf das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Kündigen darf man in dem Fall zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Kurtaxe 2025 in den Kurorten in Mecklenburg-Vorpommern
Wer als Tagesgast oder im Urlaub nach Wolgast kommt, muss ab 2025 Kurtaxe bezahlen. Laut Beschlussvorlage sind das in der Hauptsaison mindestens 2,80 Euro pro Tag. Endgültig scheint die Höhe der Kurtaxe aber noch nicht beschlossen zu sein, vielmehr soll sie sich an der Usedom-weiten Kurtaxe orientieren.
Was aber klar ist: Wer Kurtaxe bezahlen muss, erhält weiterhin die UsedomCard, die einerseits zum Nachweis der gezahlten Kurtaxe dient, auf der anderen Seite aber auch sehr viele Vorteile mit sich bringt, wie etwa persönliche Beratung in den Touristen-Informationen, kostenfreie Services wie öffentliche Toiletten, Bücherleihe oder Ortspläne und Rabatte bei vielen Partnern.
Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar 2025. Der Beitrag liegt dann bei mindestens 3,6 Prozent (vorher 3,4 Prozent) der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose zahlen ab 2025 insgesamt 4,2 Prozent, bei Familien mit Kindern richtet sich der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder und reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent ab fünf Kindern.
Neue Abfallkalender und Tourenpläne
Das Eintragen der Abfalltermine in den Kalender erledigen viele Menschen zwischen den Jahren. Zwischen Weihnachten und Neujahr flattert der neue Tourenplan in der Regel in den Briefkasten. Auch online bieten die meisten Entsorger mittlerweile ihre Tourenpläne an, so stehen zum Beispiel die Abfallkalender für Rügen, Stralsund und Nordvorpommern hier zum Download bereit.
Übrigens dürfen ab Januar 2025 EU-weit keine Alt-Textilien mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen wird es Pflicht, Altkleider in Altkleidercontainern zu entsorgen.
Bundestagswahl 2025 und neues Wahlrecht
Olaf Scholz wurde vom Bundestag das Vertrauen entzogen. Das macht den Weg frei für vorgezogene Neuwahlen des Bundestags. Termin ist der 23.02.2025.
Alle Wichtige zur Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.
Auch beim Wahlrecht wird 2025 einiges verändert. Genauer gesagt wurden die Neuerungen bereits 2023 beschlossen, treten aber bei den Wahlen 2025 erstmals in Kraft bzw. werden wirksam. Das neue Bundeswahlgesetz sieht eine effektive Verkleinerung des Parlaments vor und legt eine festgelegte Anzahl von Abgeordneten fest. In der Vergangenheit war der Bundestag durch sogenannte Überhangs- und Ausgleichsmandate kontinuierlich gewachsen.
Mehr Kindergeld, niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Die Erhöhung des Kindergeldes ist von der Ex-Ampel zwar geplant, aber noch nicht beschlossen.(Stand 13.12.2024) Trotzdem führen wir es als Posten in der folgenden Liste mit auf.
Das sind die Änderungen 2025:
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
- Kindergeld: Familien sollen für jedes Kind 5 Euro pro Monat erhalten – insgesamt sind das dann 255 Euro pro Monat. Laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur wird auch Mecklenburg-Vorpommern dieses Änderung mittragen und dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen, wenngleich dies für das Land mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist: Für 2025 rechne die Landesregierung demnach mit etwa 52 Millionen Euro, für die Folgejahre dann mit jeweils 100 Millionen. In den Finanzplanungen sei dies vorsorglich berücksichtigt worden.
- Kinder-Sofortzuschlag: Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, steigt der Zuschlag um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat.
- Einkommensgrenze Elterngeld: Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld: Nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro erhalten Elterngeld.
- Kinderbetreuungskosten: Eltern können jetzt 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen, statt bisher zwei Drittel. Der abzugsfähige Höchstbetrag erhöht sich von 4.000 auf 4.800 Euro.
- Mindestunterhalt für Kinder steigt: Jeweils um ein paar Euro wird der Mindestunterhalt angehoben. Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren beispielsweise um 3 Euro pro Monat auf einen Mindestunterhaltsbetrag von 554 Euro.
- Pfändungsfreier Betrag wird angehoben: Sowohl die pfändungsfreien Grund- also auch Mehrbeträge, etwa für Unterhaltspflichte, werden ab dem 1. Juli 2025 angehoben. Die neuen Freigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebenden bei Lohnpfändungen und von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beachtet werden. Unklar ist noch, wie hoch der neue Freibetrag sein wird.
Neue Reform für das Namensrecht
Ab Mai 2025 wird das Namensrecht reformiert, sodass Nachnamen flexibler gewählt werden können. Ehepaare können dann Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen nutzen, die die Familiennamen beider Partner kombinieren. Auch Kinder können diese Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern sie selbst tragen. Diese Änderung passt das Namensrecht an verschiedene Familienmodelle an.
Digitale Passfotos ab 2025
Ab Mai 2025 sind beim Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digitale Passfotos erlaubt. Diese müssen entweder direkt im Fotostudio oder in extra bereitgestellten Automaten in den Meldebehörden angefertigt und dann über eine sichere Leitung zur Behörde verschickt werden.
Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung steigt 2025 auf jährlich 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro im Monat. 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr bzw. 6.150 Euro im Monat.
Keine Amalgamfüllungen mehr erlaubt
Wer bisher noch, wo es nötig wurde, nach Amalgam-Füllungen beim Zahnarzt verlangt hat (weil diese Kassenleistungen waren), kann dies ab 2025 nicht mehr tun. Die EU verbietet Amalgamfüllungen ab dem kommenden Jahr. Als Standardfüllung bieten die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig ausschließlich Kunststoff oder Glas-Zement an. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Arzt Amalgam als unbedingt notwendig einstuft.
Das ist neu bei der Post ab 2025
Die bisherige Brieflaufzeit von einem oder zwei Werktagen wird ab 2025 verlängert. Dann muss der Großteil der Briefe erst nach drei Tagen Laufzeit zugestellt werden. Pakete dürfen ab Januar nicht mehr an weit entfernt liegende Orte zugestellt werden, sondern die Zustellung muss in der unmittelbaren Nachbarschaft erfolgen. Ein 4 Kilometer entfernter Paketshop ist also keine Zustelloption mehr, was besonders Großstädter freuen wird.
Günstiger werden die Leistungen der Post allerdings nicht, trotz längerer Brieflaufzeit. Das sind die neuen Porto-Preise ab 2025:
- Standardbrief und Postkarte: 95 Cent
- Kompaktbrief: 1,10 Euro
- Großbrief: 1,80 Euro
- Maxibrief: 2,90 Euro
Pakete werden ebenfalls teurer. Ab 2025 kostet dann beispielsweise ein Paket der Größe S 4,19 Euro (vorher 3,99 Euro), für ein M-Päckchen werden 5,19 Euro statt bisher 4,79 Euro fällig. Die Preisübersicht für Päckchen und Pakete ist hier zu finden.
Autofahren und Bahnfahren wird 2025 teurer
Das Deutschlandticket berechtigt zur bundesweiten Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr und kostet ab Januar 2025 58 Euro statt zuvor 49 Euro.
Auch Autofahren wird teurer. Auf der einen Seite steigen die Kfz-Versicherungsbeiträge 2025. Die Prämien und deren Höhe richten sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. Bis zu 20 % Preissteigerung sind möglich. Wer von der eigenen Kfz-Versicherung die Info bekommt, dass der Beitrag steigt, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Teurer wird das Autofahren ab dem kommenden Jahr aber auch deswegen, weil sich der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Das macht Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl teurer. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken und die deutschen Klimaschutzziele zu unterstützen.
Auch wichtig für Autofahrende: Bis zum 19. Januar 2025 müssen Personen, die ab 1971 geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, den alten Führerschein umgetauscht haben.
Strompreis 2025 und dynamische Stromtarife
Die Kosten für Stromumlagen steigen weiter an. Ab 2025 wird der Betrag erneut erhöht, um etwa 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies Mehrkosten von ungefähr 40 Euro im Jahr. Einpersonenhaushalt müssen mit etwa 20 Euro mehr pro Jahr rechnen.
Alle Stromanbieter müssen ab 2025 ihren Kundinnen und Kunden dynamische Tarife mit mit intelligentem Messsystem anbieten. Bei diesen Stromtarifen richtet sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis was dazu führt, dass die Preise sich stündlich ändern können. Geeignet könnten solche dynamischen Tarife für Haushalte sein, die aufgrund eines E-Autos, einer Wärmepumpe oder einem Batteriespeicher einen hohen Stromverbrauch haben, der aber zeitlich flexibel ist und auch verlagert werden könnte. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbrauchetr zuvor ganz genau rechnen und überlegen, ob sie das Risiko, das damit einhergeht, wirklich tragen möchten.
Gaspreise 2025
Auch die Gaspreise werden 2025 steigen: Im Schnitt erhöhen sich die Kosten für einen Haushalt, der im Jahr 20.000 Kilowattstunden verbraucht, um im Schnitt 80 Euro pro Jahr.
Höherer Mindestlohn, Minijobber-Verdienstgrenze und Wohngeld
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Für Minijobber erhöht sich damit auch die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro pro Monat, bzw. bei 6.672 Euro pro Jahr.
Das Wohngeld wird ab Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent steigen. Das macht ca. 30 Euro mehr pro Monat aus. Die Anpassung ist alle zwei Jahre möglich, entsprechend der Miet- und Preisentwicklung.
Ausbildungsvergütung und Rente
Auszubildende erhalten ab Januar höhere Ausbildungsvergütungen: mindestens 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten, 955 Euro im letzten Jahr bei einer 3,5-jähriger Ausbildung
Die Renten sollen im nächsten Jahr um 3,5 Prozentpunkte steigen. Allerdings wird es endgültige Zahlen dazu erst im März 2025 geben.
Bei der Rentenversicherung kommt ab 2025 die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro im Monat. Diese gilt dann – das ist neu – in alten und neuen Bundesländern.
Steuerliche Änderungen 2025
Ab dem 1. Januar soll die neue Reform der Grundsteuer in Kraft treten. Für viele Grunstückseigentümer werden sich die Abgaben erhöhen. Eine Beispielrechnung für Gütrow stellt das Finanzamt hier im Steuerportal für Mecklenburg-Vorpommern bereit.
Wer Fragen an das Finanzamt hat, kann in Mecklenburg-Vorpommern erst ab Neujahr wieder jemanden erreichen. Zwischen dem 30.12.2024 und dem 01.01.2025 haben die Finanzbehörden in MV geschlossen.
Weitere steuerliche Veränderungen 2025:
- Für 2024 wird es eine rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von 11.604 Euro auf 11.784 Euro geben. Für das Jahr 2025 folgt eine weitere Erhöhung auf 12.084 Euro.
- Ab Januar 2025 müssen Beschäftigte selbst aktiv werden, um von Lohnsteuerermäßigungen bei Abfindungen zu profitieren. Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung direkt beim Finanzamt beantragen – erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.
Nur noch HDTV bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern
Das SD-Fernsehsignal wird eingestellt. Den Anfang macht die ARD mit allen Drittprogrammen am 07.01.2025: Ab dem Tag kann man die Sender der ARD dann nur noch in HD-Qualität empfangen. Die Sender, die zur ZDF-Sendergruppe gehören, ziehen dann Mitte November 2025 nach. Die Änderung werden nur diejenigen bemerken, die einen alten Fernseher (mehr als 10 Jahre) besitzen. Im Zweifel wird mindestens ein neuer Receiver nötig.
Technik und PC: USB-C für alle, Windows-Support läuft aus
Endlich keine inkompatiblen Stecker mehr! Ab 2025 wird dank einer EU-Verordnung der USB-C-Anschluss bei Smartphones, Tablets und anderen mobilen Kleingeräten Pflicht.
Windows 10 User erhalten ab 14. Oktober 2025 keine kostenlosen Updates mehr. Nur noch kostenpflichtige Updates sind möglich. Das Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer zur Umstellung auf Windows 11 zu bewegen. Für Microsoft Office 2016 und 2019 endet der Support, welches ein erhöhtes Risiko von Sicherheitslücken und gezielten Angriffen bietet.
Deutlich gestärkt werden im Jahr 2025 die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachen Mobilfunk- und Internetanschluss. Ist letzterer zu langsam und liefert nicht die versprochene Bandbreite, kann man zukünftig die Zahlungen kürzen oder sogar außerordentlich kündigen. Auch im Mobilfunkbereich soll es solche Möglichkeiten in Zukunft geben. Wer sich auf dieses Recht berufen möchte, sollte aber ganz genaue Vorgaben erfüllen. Die hat die Bundesnetzagentur formuliert, dazu wird ein Mess-Tool bereitgestellt.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und März 2010 installiert wurden, strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas maximal vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Der Bezirksschornsteinfeger kann prüfen, ob diese Grenzwerte eingehalten werden und über mögliche Ausnahmen informieren.
Förderung von Wärmepumpen nur noch mit Smart-Meter-Gateway
Der Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird ab 2025 nur noch bewilligt, wenn die die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Die Technik erfasst relevante Messdaten und kann die Wärmepumpe netzdienlich steuern. Wer unsicher ist, kann die Energieberatung der Verbraucherzentralen nutzen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Verbraucherzentrale MV unter diesem Link erreichbar.






