Norwegische Königsfamilie
: Høiby will Freilassung aus U-Haft beantragen

Høiby will erneut versuchen, aus der U-Haft freizukommen. Sein Anwalt spricht von großer Belastung. Den Hausarrest verbringt der Sohn der norwegischen Königin seit Sommer mit Fußfessel zu Hause.
Von
red/dpa
Oslo
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Marius Borg Høiby sitzt in U-Haft - seit längerem verbringt er die allerdings mit einer Fußfessel zu Hause. (Archivbild)

Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa
  • Marius Borg Høiby will erneut die Freilassung aus der Untersuchungshaft beantragen.
  • Sein Anwalt berichtet von großer Belastung – stärker, als öffentlich wahrgenommen.
  • Seit Februar sitzt Høiby in U-Haft, das Gericht entscheidet am Montag über Verlängerung.
  • Seit dem Sommer trägt er eine elektronische Fußfessel und ist zu Hause auf Gut Skaugum.
  • Er wurde im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt; Berufung läuft, Prozessstart im kommenden Februar.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Der älteste Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, Marius Borg Høiby (29), will laut norwegischen Medien erneut die Freilassung aus der Untersuchungshaft beantragen. „Die derzeitige Untersuchungshaft-Situation ist anstrengend für Høiby“, sagte der neue Verteidiger des Norwegers, Alexander Greaker, dem Medium Nettavisen. „Die Belastung ist größer, als es in der Öffentlichkeit aussieht.“

Høiby sitzt seit Februar in U-Haft, bislang wurde diese regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert. Am Montag muss das Gericht wieder über eine Verlängerung entscheiden. Seit dem Sommer verbringt der 29-Jährige die Untersuchungshaft allerdings bereits mit elektronischer Fußfessel zu Hause bei seiner Mutter und seinem Stiefvater, König Haakon VIII., auf Gut Skaugum. 

Høiby war im Juni wegen zahlreicher Straftaten, darunter zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Norweger hat das Urteil angefochten, ein Berufungsprozess soll im kommenden Februar starten. Neu aufgerollt werden dabei die Vorwürfe der Vergewaltigungen sowie der häuslichen Gewalt gegen eine Ex-Freundin.