Robbie Williams in Berlin: Nur so kommen Fans zum Konzert

Was gilt es rund um die Shows von Robbie Williams in Berlin zu beachten?
picture alliance/dpa/Keystone+++ Das Konzert von Robbie Williams am 21. Juli 2025 in Berlin ist abgesagt, mehr Infos gibt es hier in diesem Artikel +++
Robbie Williams kommt für zwei Konzerte nach Berlin und die Vorfreude steigt. Wer am Abend nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln scheitern möchte, sollte einige Hinweise vor Ort beachten. Was darf man mitnehmen? Und gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen?
Robbie Williams in Berlin: Altersbeschränkungen und Ticketkontrollen
Kinder unter 6 Jahren sind bei den Konzerten von Robbie Williams in Berlin nicht gestattet. Der Einlass erfolgt nur über Tickets, die in der Eventim-App vorgezeigt werden. Screenshots, ausgedruckte Barcodes oder dazugebuchte Memorytickets funktionieren nicht.
Alle Infos zum Ablauf und der Vorband gibt es hier in diesem Artikel.
Taschen, Rucksack, Flaschen: Was darf man mitnehmen?
Taschen und Rucksäcke größer als das Format „DIN A4“ (21,0 × 29,7 cm) sind bei den Konzerten von Robbie Williams auf der Waldbühne verboten. Glas- oder Metallbehälter jeglicher Art müssen ebenfalls draußen bleiben. Essen und Getränke sind nicht erlaubt. Nur die Mitnahme von einem alkoholfreien Getränk pro Person bis 0,5-Liter-Gefäßgröße im Tetra Pak oder Plastikflasche (PET) ist möglich. Sitzkissen und Decke dürfen ebenfalls mit auf das Gelände. Flüssige Kosmetikprodukte (Sonnencreme, Mückenschutz, Parfüm etc.) dürfen bis 100 ml (keine Glasbehältnisse) mitgebracht werden. Die Hausordnung der Waldbühne listet folgende Dinge als verboten auf:
- Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Sperrige Gegenstände, wie: Picknick-Körbe, Kinderwagen, Helme
- Glasbehältnisse und /-flaschen sowie Getränkedosen
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Stockschirme und sonstige Regenschirme mit Ausnahme von Taschenschirmen
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Technische Geräte: Notebooks, Tablets, Video-, Foto- und Tonaufzeichnungsgeräte, große Powerbanks mit Ausnahme von Mobiltelefonen
- Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln, Laserpointer, pyrotechnische Gegenstände
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Waffen, Schutzwaffen, waffenähnliche Gegenstände
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Symbole (Fahnen & Transparente)
Es kann hilfreich sein, sich ausschließlich auf das Nötigste (Handys, Schlüsselbunde, Portemonnaies, Medikamente, Kosmetika oder ähnliches) zu reduzieren und alles in Gürteltaschen oder kleinen Taschen mitzuführen.
