Rückruf bei Penny
: Wurst könnte Krankheitserreger enthalten

Bei Penny gibt es aktuell einen Rückruf von Wurst. Dieses Produkt ist betroffen und sollte nicht verzehrt werden.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Das neue Logo des Lebensmittel-Discounters "Penny" hängt am Freitag (09.03.2012) in Köln an einem Markt. Der Lebensmitteldiscounter Penny soll mit aufgemöbelten Läden und einem gestrafften Filialnetz wieder profitabel werden. Foto: Oliver Berg dpa/lnw (zu dpa/lnw: "Penny will mit aufgemöbelten Filialen aus den roten Zahlen kommen") ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Penny ruft aktuelle Wurst zurück.

Oliver Berg/dpa

Der Lebensmittelhändler Penny informiert über einen Rückruf einer Wurst. Betroffen ist ein Produkt der Marke „Meisterklasse“, das möglicherweise mit Krankheitserregern belastet sein könnte. Verbraucher sollten die betroffene Ware nicht verzehren.

Welche Wurst betroffen ist

Nach Angaben der Firma OVO Vertriebs GmbH handelt es sich um folgendes Produkt: Produkt:

  • Meisterklasse Schinken-Zwiebelmettwurst
  • Inhalt: 200 Gramm
  • Charge: L04804
  • Verbrauchsdatum: 12.03.2026

Der Rückruf erfolgt vorsorglich im Sinne des Verbraucherschutzes. In einer einzelnen Probe des Produkts wurden Salmonellen nachgewiesen. Deshalb wird dringend davon abgeraten, die betroffene Wurst zu essen.

Symptome einer Salmonellen-Infektion

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts treten die Beschwerden einer Salmonellen-Infektion meist einige Tage nach der Ansteckung auf. Typische Symptome sind: Durchfall Bauchschmerzen, gelegentlich Erbrechen oder sogar leichtes Fieber.

Die Beschwerden klingen in vielen Fällen nach einigen Tagen von selbst wieder ab. Für bestimmte Gruppen kann die Erkrankung jedoch schwerer verlaufen. Dazu zählen insbesondere: Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Wer das betroffene Lebensmittel verzehrt hat und starke oder länger anhaltende Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe suchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Ohne Symptome vorsorglich zum Arzt zu gehen, gilt laut Experten als nicht notwendig.

Diese Produkte sind nicht betroffen

Der Rückruf bezieht sich ausschließlich auf die Charge L04804 mit dem Verbrauchsdatum 12.03.2026. Andere Chargen oder Produkte mit abweichendem Verbrauchsdatum sind laut Unternehmen nicht betroffen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits reagiert und die betroffene Ware aus dem Verkauf genommen.

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Kunden, die die betroffene Wurst gekauft haben, können sie in den jeweiligen Penny-Filialen zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.