Rückruf wegen Schimmelgefahr
: Diese Brötchen lieber nicht essen!

Burgerbrötchen sind beliebte Produkte im Supermarkt. Eine Sorte, die u.a. bei Rewe verkauft wurde, wird nun wegen Schimmelgefahr zurückgerufen.
Von
Nicole Züge
Berlin
Jetzt in der App anhören
Lebensmittelwarnung und Rückruf von Käse: Aufgrund von Verdacht auf Listerien ruft ein Hersteller mehrere Käsesorten zurück. Der Verzehr kann ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Welche Käse–Produkte betroffen sind.

Rückrufaktion bei Burgerbrötchen. Die Burger Buns wurden auch bei Rewe verkauft. Um diese Chargen geht es.

Piman Khrutmuang/stock.adobe.com/Schubert

Burgerbrötchen sind ein sehr beliebtes Produkt in den deutschen Supermärkten. Sie halten relativ lang, es gibt viele unterschiedliche Sorten und die Backwaren lassen sich schnell zu einem leckeren Burger umwandeln. Ein Hersteller muss jedoch seine Burger Buns zurückrufen. Die Produkte wurden auch bei Rewe verkauft.

Brötchen-Rückruf bei Rewe: Um diese Burger Buns geht es

Betroffen sind die Burger Buns der Marke „Nordthy A/S“ mit der Produktbezeichnung „American Style Burger Buns“. Der Importeur Nordthy A/S ruft die Brötchen zurück, weil aufgrund technischer Probleme an der Verpackungsmaschine die Schutzfolie beschädigt sein könnte. Das Problem: Die Verpackungen könnten nicht richtig verschlossen sein. Wenn Luft in die Packungen gelangt, besteht Schimmelgefahr. Wichtig: Auch wenn äußerlich kein Schimmel zu sehen ist, besteht Gesundheitsgefahr. Schimmel in Lebensmitteln kann Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen. Bei längerer Belastung drohen Schäden an Leber und Nieren.

Burger Brötchen: Um diese Chargen und Produkte geht es beim Rückruf

Zurückgerufen werden die „American Style Burger Buns“ (6 Stück, 300 g) mit der EAN 5711070800371. Die Ware wurde bei Rewe in mehreren Bundesländern angeboten. Laut dem Verbraucherportal Lebensmittelwarnung.de wurde das Produkt nach aktuellem Stand in folgenden Bundesländern verkauft: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen-Anhalt.

Diese Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen:

  • 24.09.2025
  • 02.10.2025
  • 16.10.2025
  • 20.10.2025
  • 22.10.2025
  • 31.10.2025
  • 07.11.2025

Was Verbraucher jetzt tun sollen

Wer die Burgerbrötchen zu Hause hat, sollte sie nicht mehr essen. Packungen können in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.