Slipknot in Berlin
: Nur so kommen Fans zum Konzert auf der Waldbühne

Die Show von Slipknot in Berlin steht kurz bevor. Welche Regeln gelten beim Einlass und den Ticketkontrollen?
Von
David Hahn
Berlin
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Die Band Slipknot mit Slipknot–Gründungsmitglied Shawn Crahan (r). Er sieht für den Heavy–Metal–Nachwuchs schwarz. „Der Traum ist vorbei“, sagte der 54–jährige Musiker, der als „Clown“ mit Gruselmaske berühmt wurde, im Interview der Deutschen Presse–Agentur. (zu dpa „Slipknot-«Clown“ Crahan: «Der Traum ist vorbei»)

Was gilt es rund um die Show von Slipknot in Berlin zu beachten?

Jonathan Weiner/dpa

Das Konzert von Slipknot in Berlin steht kurz bevor und die Vorfreude steigt. Wer am Abend nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln scheitern möchte, sollte einige Hinweise vor Ort beachten. Was darf man mitnehmen? Und gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen?

Slipknot in Berlin: Das gilt für Personen unter 18

Bis zum 16. Lebensjahr benötigen Fans bei Konzerten auf der Waldbühne die Begleitung einer personensorgeberechtigten bzw. einer erziehungsbeauftragten Person (Eltern bzw. Volljährige, von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Personen). Den „Muttizettel“ gibt es hier mit allen Infos als pdf zum Download und Ausdrucken. Auch die Begleitperson muss über ein Ticket verfügen. Kinder unter 6 Jahren sind nicht gestattet.

Alle Infos zum Ablauf und der Vorband gibt es hier in diesem Artikel.

Slipknot auf der Waldbühne: Was darf man mitnehmen?

Taschen und Rucksäcke größer als das Format „DIN A4“ (21,0 × 29,7 cm) sind bei dem Konzert von Slipknot auf der Waldbühne verboten. Eine Taschenabgabe für größere Taschen oder Gegenstände ist in der Friedrich-Friesen-Allee (rechts neben dem Haupteingang) gegen eine Gebühr von 5 Euro möglich. Glas- oder Metallbehälter jeglicher Art müssen ebenfalls draußen bleiben. Essen und Getränke sind nicht erlaubt. Nur die Mitnahme von einem alkoholfreien Getränk pro Person bis 0,5-Liter-Gefäßgröße im Tetra Pak oder Plastikflasche (PET) ist möglich. Sitzkissen und Decke dürfen ebenfalls mit auf das Gelände. Flüssige Kosmetikprodukte (Sonnencreme, Mückenschutz, Parfüm etc.) dürfen bis 100 ml (keine Glasbehältnisse) mitgebracht werden. Pro Person ist auch eine Powerbank (längste Seite darf nicht länger als 10 cm sein) erlaubt. Die Hausordnung der Waldbühne listet folgende Dinge als verboten auf:

  • Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Sperrige Gegenstände, wie: Picknick-Körbe, Kinderwagen, Helme
  • Glasbehältnisse und /-flaschen sowie Getränkedosen
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
  • Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Stockschirme und sonstige Regenschirme mit Ausnahme von Taschenschirmen
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Technische Geräte: Notebooks, Tablets, Video-, Foto- und Tonaufzeichnungsgeräte, große Powerbanks mit Ausnahme von Mobiltelefonen
  • Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln, Laserpointer, pyrotechnische Gegenstände
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Waffen, Schutzwaffen, waffenähnliche Gegenstände
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Symboliken (Fahnen & Transparente)

Es kann hilfreich sein, sich ausschließlich auf das Nötigste (Handys, Schlüsselbunde, Portemonnaies, Medikamente, Kosmetika oder ähnliches) zu reduzieren und alles in Gürteltaschen oder kleinen Taschen mitzuführen.