Sonderurlaub in Brandenburg: Für diese Anlässe bekommen Arbeitnehmer zusätzlich frei

So bekommen Beschäftigte in Brandenburg mehr frei von der Arbeit. Von Sonderurlaub über Hochzeit, Beerdigung bis zum Ehrenamt – in diesen Fällen gibt es zusätzliche freie Tage. (Symbolbild)
Daniel Naupold/dpa- Beschäftigte in Brandenburg haben Anspruch auf Sonderurlaub für Hochzeit, Beerdigung und Ehrenamt.
- 10 Tage Bildungsurlaub für berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildung in 2 Jahren möglich.
- Unbezahlter Urlaub kann beim Arbeitgeber beantragt werden, Auszahlung nicht garantiert.
- Ehrenamtliche in Bereichen wie Brandschutz oder Jugendarbeit erhalten zusätzliche freie Tage.
- Mindesturlaub in Deutschland: 20 Werktage pro Jahr.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Deutschland haben Beschäftigte, die fünf Tage pro Woche arbeiten, einen gesetzlich geregelten Mindesturlaub von 20 Werktagen pro Kalenderjahr. Das steht im Bundesurlaubsgesetz unter Paragraf drei, Abschnitt eins. Im Arbeitsvertrag steht, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer pro Jahr nehmen darf. Oft sind es mehr als die mindestens 20 Urlaubstage.
Was viele nicht wissen – es gibt einige Anlässe und Situationen, zu denen jeder Beschäftigte zusätzliche freie Tage beantragen kann. Welche das in Brandenburg sind.
Übersicht zu Sonderurlaub und zusätzlichen Freistellungen in Brandenburg:
- Umzug
- Hochzeit
- Beerdigung
- Bildungsurlaub
- Unbezahlter Sonderurlaub
- Ehrenamt
Sonderurlaub in Brandenburg: Diese zusätzlichen Tage bekommen Arbeitnehmer frei
In welchen Fällen Angestellte in Brandenburg mehr Urlaubstage bekommen.
Sonderurlaub beim Umzug
Es gibt keine gesetzliche Regelung zu zusätzlichen Urlaubstagen für den eigenen Umzug. Wenn es nach dem Paragrafen 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht, ist ein Umzug selbst verschuldet und zählt also nicht unter fremdverschuldete Gründe für das Fernbleiben von der Arbeit.
Oft bekommen Arbeitnehmer jedoch einen zusätzliche freien und bezahlten Urlaubstag für den eigenen Umzug vom Arbeitgeber, wenn sie diesen beantragen – wenn es nicht sogar schon im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Sonderurlaub für die Hochzeit
Für die eigene Hochzeit bekommen Beschäftigte (gemäß Paragraf 616 BGB) einen zusätzlichen freien, bezahlten Tag. Oft werden diese Anlässe konkret im Arbeitsvertrag geregelt. Häufig bekommt man den zusätzlichen Urlaubstag sogar für die Hochzeit der eigenen Eltern und eigenen Kinder.
Freier Tag für eine Beerdigung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616) heißt es: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Zu diesen Gründen zählt unter anderem ein Todesfall eines nahen Angehörigen. Für eine Beerdigung können also Beschäftigte in Brandenburg einen freien, bezahlten Tag beantragen. In vielen Fällen ist das auch bereits im Arbeitsvertrag festgelegt.
Zusatzurlaub: Bildungsurlaub in Brandenburg
Arbeitnehmer haben den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Für zwei Kalenderjahre können Beschäftigte in Brandenburg bis zu zehn Tage Bildungsfreistellung beantragen. Das besagt der vierte Abschnitt des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes.
Anerkannte Weiterbildungen sind alle Veranstaltungen der beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung, die eine staatliche Anerkennung zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg haben. Diese sind im Suchportal Bildungsfreistellung aufgelistet.
Unbezahlter Urlaub
Beschäftigte können beim Arbeitgeber zusätzlichen und unbezahlten Urlaub beantragen. Dieser kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber genehmigt werde. Wichtig hierbei ist, dass in dieser Zeit kein Entgelt bezahlt wird. Je nach Dauer werden auch keine Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt. Details dazu müssen jeweils mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Frei von der Arbeit für ein Ehrenamt in Brandenburg
In Brandenburg gibt es einige Ehrenämter, die dem öffentlichen Interesse dienen und somit Bedingungen erfüllen, um von der Arbeit für die ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt zu werden. Für diese Ehrenämter bekommt man zusätzliche Freizeit von der Arbeit:
- Ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brandschutz und Katastrophenschutz (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz)
- Ehrenamt zum Zweck der Jugendarbeit (Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Freistellung für Gemeindevertreter (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg)
- Ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Deutsches Richtergesetz)
- Ehrenamtliche rechtliche Betreuer
- Freistellung für Personalräte und Betriebsräte (Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg)
- Freistellung für Vertrauenspersonen von schwerbehinderten Personen (Sozialgesetzbuch)
- Ehrenämter in den Schulen (Brandenburgisches Schulgesetz)
- Freistellung für Landesbeamte und Tarifbeschäftigte des Landes Brandenburg
- Ehrenamt in den Prüfungsausschüssen der Kammern (Berufsbildungsgesetz)
Diese Liste vom Land Brandenburg informiert darüber, wie viele zusätzliche Tage Beschäftigte für welches Ehrenamt erhalten.


